Die Zulassung beantragen

Alleinig mit dem Abiturzeugnis kann man noch nicht studieren, was man möchte. Grundsätzlich wird zwischen zulassungsbeschränkten und zulassungsfreien Studienfächern unterschieden. Mit Abstand am einfachsten ist es, wenn man sich für einen zulassungsfreien Studiengang entschieden hat. Hier reicht es in der Regel aus, sich fristgerecht und formell an der Hochschule anzumelden. Nun muss die Zusage abgewartet werden; hiernach kann die offizielle Einschreibung erfolgen. Lediglich in einigen praktisch orientierten Studiengängen ist ein Berufspraktikum für die Einschreibung erforderlich – ein Zeugnis hierüber muss dann bei der Einschreibung hinzugereicht werden. Unabhängig von einer etwaigen Zulassungsbeschränkung müssen eine beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis), ein Lebenslauf, ein Passbild für den Studentenausweis, der Personalausweis sowie ein Nachweis über die Krankenversicherung zur Einschreibung mitgebracht werden.Komplizierter wird es nunmehr, wenn zulassungsbeschränkte Studiengänge betrachtet werden. Zunächst einmal gibt es eine bundesweite Zugangsbeschränkung für die Fächer Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin sowie Pharmazeutik. Studienplätze werden hier über eine Zentralstelle in Dortmund vergeben – die Bewerbung muss über die Domain www.hochschulstart.de und eben nicht mehr direkt bei den Hochschulen erfolgen. Der Verteilungsschlüssel sieht hier so aus, dass 20 Prozent der Plätze an die besten Abiturienten geben, weitere 20 Prozent werden anhand der Wartesemester vergeben. Die restlichen 60 Prozent der Plätze werden von der Hochschule anhand eigener Kriterien vergeben, wohlgemerkt spielt auch hier die Abiturnote eine große Rolle. Allerdings erfolgt hier auch eine individuellere Bewertung des Bewerbers.

Als zweite Möglichkeit gibt es die örtliche Zugangsbeschränkung, hierfür legen die Hochschulen dieKriterien für die Zulassung fest. Ähnlich wie in der freien Wirtschaft werden oftmals Assesment-Center durchgeführt, zudem wird viel Wert auf die individuelle Motivation des Studienbewerbers gelegt. Doch auch, wenn es beim ersten Versuch nicht geklappt hat, solltet Ihr nicht aufgeben. Da sich viele auf mehrere Studienplätze bewerben und schlussendlich nur einen Platz wahrnehmen können, werden oft noch kurzfristig Studienplätze im sog. Nachrückverfahren frei.