In der Erwägung, ob eine Studienplatzklage sinnvoll ist, darf die Bewertung der
Erfolgschancen nicht außen vor bleiben. In jedem Fall ist es aber unser Ziel, Ihre
Aussichten auf Erfolg durch anwaltliche Expertise zu maximieren. Grundsätzlich werden
die Chancen einer Studienplatzklage vom Verhältnis von der Anzahl der Kläger zu den
vorhandenen Studienplätzen bestimmt, da das Gericht diese meist per Losverfahren
zuordnet.
Besonders in den beliebtesten Studienfächern wie Zahnmedizin, Psychologie und allen
voran Humanmedizin, häufen sich die Studienplatzklagen jedes Semester. So gibt es
teilweise mehrere hundert Antragssteller auf einen Studienplatz. Dementsprechend gering
sind die Erfolgswahrscheinlichkeiten für eine isolierte Klage. Daher ist es praktisch
unerlässlich, mehrere Hochschulen gleichzeitig im Rahmen des Kapazitätsverfahrens zu
verklagen, um die aufsummierte Erfolgschance zu erhöhen.
Dies gilt jedoch nur für Studienfächer wie Medizin. In anderen Studiengängen reicht
teilweise bereits eine Klage aus, um den gewünschten Erfolg zu erzielen. Allerdings gilt
der allseits bekannte Grundsatz „viel hilft viel“ nicht für Studienplatzklagen. Wenn die
Anzahl der verklagten Hochschulen stetig erhöht wird, verklagt man irgendwann
zwangsläufig auch Universitäten, an denen die Erfolgschance gegen Null tendiert.
Außerdem ist die sinnvolle Anzahl an zu verklagenden Hochschulen zum Wintersemester
eine anderen als zum Sommersemester, da die Anzahl der Antragssteller ebenfalls variiert.
Des weiteren gehört es für uns zu einer Selbstverständlichkeit, ein individuelles
Klageprogramm nach Mandatserteilung für Sie zusammenzustellen. Dieses ist dann
passgenau auf Ihre Studienwünsche zugeschnitten.
Um möglichst gute Erfolgsaussichten zu erzielen ist es mittlerweile ebenfalls von großer
Bedeutung, eine taktisch durchdachte Bewerbung bei Hochschulstart einzureichen.
Zumindest in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Hamburg, Mecklenburg-
Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen sollte bei der Ortspräferenz eine Hochschule
eingetragen werden, welche verklagt werden soll.
Ferner können wir die Erfolgschancen für einzelne Hochschulen aufgrund unserer
langjährigen Erfahrung im Hochschulrecht meist gut einschätzen.
Abschließend sei noch gesagt, dass ,ungeachtet von allen oben angeführten Punkten, die
Einhaltung der Fristen wohlmöglich den größten Einfluss auf den Erfolg einer
Studienplatzklage. Daher ist es zweckmäßig, sich bereits für durch uns im
Kapazitätsverfahren beraten zu lassen.
Archiv der Kategorie: Studium
Strategie bei einer Studienplatzklage
Die Wahl der richtigen Strategie ist gerade bei Studienplatzklagen maßgeblich
entscheidend dafür, ob erfolgreich ein Studienplatz erhalten werden kann. Jeder Schritt
muss taktisch wohlüberlegt sein, da es viele Formvorschriften und Fristen gibt, die ein
Laie schnell übersieht.
Nachdem wir zusammen mit Ihnen die Eckpunkte Ihrer Studienwünsche, respektive den
Studiengang, bevorzugte Hochschulen und Ortspräferenzen, festgelegt habe, erarbeiten
wir eine auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Klagestrategie.
Bestenfalls können wir für Sie einen Zulassungsvergleich noch vor Studienbeginn erzielen.
Aufgrund der großen Anzahl an Verfahren im Bereich der Studienplatzklage, die wir bereits
obsiegend geführt haben, wissen wir genau, wo ein solcher Vergleich möglich ist. Unsere
lange Erfahrung hat uns ferner gezeigt, dass diese Taktik im Idealfall am schnellsten zur
außerkapazitären Zulassung führt.
In medizinischen Studiengängen sind direkte Zulassungsvergleiche im außergerichtlichen
Verfahren aufgrund der hohen Anzahl an Antragsstellern praktisch auszuschließen. In
diesem Fall legen wir die strategisch optimale Anzahl an Hochschulen fest, welche wir für
Sie in Anspruch nehmen. Im weiteren Verlauf des Verfahrens kann dann entweder auf
Empfehlung des Gerichts ein Zulassungsvergleich geschlossen werden. Andernfalls weist
das Gericht die festgestellten Studienplätze den Antragsstellern zu. Hier wird in der Regel
das Losverfahren verwendet, um eine möglichst gerechte Lösung zu finden.
Allerdings berücksichtigen einige Verwaltungsgerichte bei der Verteilung der
außerkapazitär festgestellten Studienplätze auch weitere Kriterien wie zum Beispiel die
Abiturnote. Durch unsere konsequente Weiterbildung im Hochschulrecht sind wir mit der
tagesaktuellen Rechtsprechung bestens vertraut und können derartige Tendenzen einiger
Verwaltungsgerichte in die Klagestrategie miteinbeziehen. Hierbei berücksichtigen wir
Ihre individuellen Voraussetzungen, um die Erfolgswahrscheinlichkeit zu erhöhen.
Natürlich berücksichtigen wir auch wirtschaftliche Faktoren bei der Studienplatzklage. Eine
effektive Klagetaktik basiert nicht unbedingt auf einer möglichst hohen Anzahl an
geführten Verfahren, sondern viel mehr auf einer optimalen Auswahl der in Anspruch zu
nehmenden Hochschulen.
Weitere Informationen zum Ablauf einer Studienplatzklage mit uns finden Sie in der Rubrik
„Vorgehensweise bei einer Studienplatzklage“. Gerne erläutern wir Ihnen alle Einzelheiten
bezüglich unserer Strategie auch nochmals in einem persönlichen oder telefonischen
Beratungsgespräch.
Ablauf einer Studienplatzklage
Dass es überhaupt möglich ist, einen Studienplatz einzuklagen, liegt daran, dass
Hochschulen in Deutschland der Verpflichtung unterliegen, ihre Kapazitäten erschöpfend
auszunutzen. Durch die Studienplatzklage wird die Kapazitätskalkulation gerichtlich
überprüft und somit gegebenenfalls die Anzahl der Studienplätze erhöht.
Die Basis einer jeden Studienplatzklage bildet die umfassende Beratung und eine
strategisch kluge Vorgehensweise. In der Regel kann dies nur von Kanzleien erfüllt
werden, welche wie wir bereits lange im Hochschulrecht tätig sind und mit dem Ablauf
einer Studienplatzklage bestens vertraut sind.
Die Vorgehensweise einer Studienplatzklage lässt sich sukzessive in zwei Stufen
zerlegen.
Zuallererst muss ein sogenannter außerkapazitärer Zulassungsantrag gestellt werden. Mit
diesem wird bei der Hochschule beantragt, einen Studienplatz außerhalb der regulären
Kapazitäten zugewiesen zu bekommen. Für das Einreichen eines solchen Antrags sind an
jeder Hochschule verschiedene Fristen gesetzt. Diese laufen oftmals schon ab, bevor die
ersten Ablehnungsbescheide aus dem regulären Bewerbungsverfahren verschickt werden,
sodass frühes Tätigwerden eindeutig indiziert ist. Vom Ablauf her wird der Antrag auf
außerkapazitäre Zulassung im außergerichtlichen Teil der Studienplatzklage gestellt.
Jedoch ist er eine notwendige Bedingung, um überhaupt später gerichtlich einen
Studienplatz zu erstreiten. Beim Stellen des Antrags selber sind viele Formvorschriften zu
beachten, sodass diese Tätigkeit besser einer spezialisierten Kanzlei überlassen wird. Im
Idealfall kann mit der Hochschule ein außergerichtlicher Zulassungsvergleich geschlossen
werden. Diese von uns verfolgte Strategie bietet zwei große Vorteile: Zum einen erhält
unser Mandant einen sicheren Studienplatz, zum anderen bleiben die Kosten
überschaubar, da keine Gerichtsgebühren anfallen.
Lässt sich keine Einigung mit der Hochschule auf außergerichtlicher Ebene im Sinne
unserer Mandantschaft erzielen, so führt der Ablauf der Studienplatzklage zur zweiten,
gerichtlichen, Stufe.
Da für Sie natürlich der möglichst schnelle Erhalt des gewünschten Studienplatz im
Vordergrund steht, streben wir hier grundsätzlich nur Eilverfahren an. Dies ist ein
beschleunigtes gerichtliches Verfahren, wobei eine Entscheidung meist innerhalb weniger
Monate vorliegt. Weiterhin versuchen wir nun, auf einen Zulassungsvergleich hinzuwirken.
Kann dies auch vor Gericht nicht erreicht werden, so stellt das Gericht das Vorhandensein
weiterer Studienplätze fest und verteilt diese im Losverfahren unter den Antragstellern.
Unsere Vorgehensweise bei einer Studienplatzklage
Zunächst besprechen wir mit Ihnen in einem kostenfreien Telefongespräch oder bei einem
Beratungstermin in unseren Kanzleiräumen die grundsätzliche Vorgehensweise.
Daraufhin legen wir eine genauere Strategie fest, insbesondere im Hinblick darauf welche
und wie viele Hochschulen verklagt werden sollen. Nachfolgend klären wir mit Ihrer
Rechtsschutzversicherung, sofern vorhanden, die Möglichkeit einer Deckungszusage ab.
Insofern wir dann für Sie tätig werden, stellen wir Ihnen noch Exemplare der
entsprechenden Vollmachten zu. Näheres hierzu finden Sie in der Rubrik
Mandatserteilung.
Studienplatzklagen in anderen Studienfächern
Weiterhin und stetig steigt das Interesse an wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen.
Laut statistischem Bundesamt sind derzeit knapp 200.000 Studierende alleine für das
Fach Betriebswirtschaftslehre immatrikuliert. Somit ist BWL das zahlenmäßig beliebteste
Studienfach in Deutschland. Nicht weniger nachgefragt sind jedoch die Fächer VWL und
Jura. Besonders an Fachhochschulen werden zudem spezialisiertere Studiengänge im
wirtschaftswissenschaftlichen Bereich angeboten.
Die Diversität der Studiengänge spiegelt sich auch in den Zulassungsvorraussetzungen
wieder. So verlangen einzelne Hochschulen für das BWL-Studium einen numerus clausus
von 1,5; wohingegen anderorts gänzlich zulassungsfrei studiert werden kann.
Eine Studienplatzklage bedarf in derartig gelagerten Fällen eine genau Prüfung vorab, da
nach der Rechtsauffassung einiger Verwaltungsgerichte ein Kapazitätsverfahren nicht
erfolgreich sein kann, wenn anderswo ohne Zulassungsbeschränkung studiert werden
kann. Aus Erfahrung sind wir hier jedoch mit der regional differierenden Rechtssprechung
vertraut und beraten Sie gerne.
Teilweise reicht es bereits, ein einziges Verfahren anzustreben, um den gewünschten
Studienplatz zu erhalten. Diese und weitere Einzelheiten möchten wir Ihnen jedoch lieber
im persönlichen Gespräch erläutern, da die Auswahl an zur Verfügung stehenden
Studienfächern beinahe unendlich ist und somit hier kein allgemein gültiger Fahrplan für
ein Kapazitätsverfahren dargelegt werden kann. Dennoch führen wir auch gerne für Sie
Verfahren für wenig nachgefragten Studiengänge, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf
und schildern Sie Ihr Anliegen !
Ganz allgemein gilt jedoch – wie im Übrigen bei allen Studienplatzklagen, dass die
Wahrung der Antragsfristen von höchster Priorität ist. Ebenfalls ist eine korrekte
Bewerbung bei den Hochschulen im regulären Verfahren sachdienlich.
Studienplatzklage für Soziale Arbeit
Durch die anhaltende demografische Entwicklung, welche in Deutschland seit längerem zu
verzeichnen ist, sind die Jobchancen für Absolventen eines Studiengangs im Bereich der
sozialen Arbeit stark gestiegen. Das mögliche Beschäftigungsfeld ist groß und so erfreut
sich der Bachelor-Studiengang an immer höherer Beliebtheit. Derzeit bieten etwa 44
Universitäten und Fachhochschulen im Inland ein Studium der sozialen Arbeit an.
In den vergangenen Jahren stieg die Anzahl der Studienbewerber soweit an, dass immer
mehr Hochschulen eine ebenfalls steigende Anzahl an Absagen an die Studienwilligen
verschicken müssen. Nicht nur in medizinischen Fächern, sondern auch in sozialer Arbeit
ist es möglich, einen Studienplatz durch ein Kapazitätsverfahren zu erhalten.
Besonderheiten weisen Studiengänge im Bereich der sozialen Arbeit dahingehend, dass
viele Hochschulen als zwingende Voraussetzung für die Zulassung zum Studium
bestimme Praktikumsnachweise einfordern.
In der Vergangenheit haben wir bereits viele Kapazitätsverfahren für Studiengänge zu
sozialer Arbeit erfolgreich durchgeführt. Im Sinne unserer Mandanten strebten wir hier
meist einen Zulassungsvergleich an. Somit kann der zeitliche Aufwand maßgeblich
reduziert werden, sodass oftmals noch vor Studienbeginn ein Studienplatz außerhalb der
regulären Kapazitäten vergeben werden konnte. Nichtsdestotrotz beschreiten wir das
Verfahren in Ihrem Interesse auch bis zur gerichtlichen Auseinandersetzung mit der
Hochschule. Hier streben wir natürlich ein Eilverfahren an, damit Ihnen möglichst schnell
innerhalb weniger Monate zum Studienplatz in sozialer Arbeit verholfen wird. Ebenfalls
helfen wir Ihnen dabei, ggf. Ortspräferenzen bei der Hochschulauswahl durchzusetzen.
Aus unserer bisherigen Erfahrung heraus empfehlen wir unseren Mandanten die
Klageerhebung gegen drei Hochschulen, da somit in den meisten Fällen bereits ein
Studienplatz für soziale Arbeit erhalten werden kann. Durch den geringeren Andrang auf
derartigen Studiengänge stehen die Erfolgsaussichten mit einer erfahrungsbasierten
Klagestrategie insgesamt betrachtet sehr gut. Gerne können Sie zwecks Beratung Kontakt
mit uns aufnehmen, wir freuen uns Ihnen als kompetenter Ansprechpartner bei Ihrer
Studienplatzklage zur Seite stehen zu dürfen.
Studienplatzklage in Pharmazie
Nach wie vor haben Absolventen eines Pharmaziestudiums sehr gute Berufsaussichten.
Dennoch bieten derzeit nur 22 Hochschulen in Deutschland den Studiengang Pharmazie
an. Demgegenüber steht eine zwar langsame aber trotzdem monoton steigende Anzahl an
Bewerbern auf die wenigen verfügbaren Studienplätze. Allerdings ist das Verhältnis von
Bewerbern zu verfügbaren Studienplätzen für Pharmazie ein noch deutlich besseres, als
es etwa in medizinischen Studiengängen der Fall ist.
Dies spiegelt sich auch im marginal höher angesetzten Numerus Clausus wieder, welcher
für das aktuelle Wintersemester 2013/14 bei 1,3 bis 1,6 ohne Wartesemester lag. Die
Vergabe der Studienplätze erfolgt zentral über das Portal Hochschulstart.
Insbesondere, wenn die Abiturdurchschnittsnote oberhalb des Numerus Clausus liegt,
bietet eine Studienplatzklage in Pharmazie die Möglichkeit, einen begehrten Studienplatz
zu erhalten. Bei einer Studienplatzklage spielt die Abiturnote praktisch keine Rolle,
vergleichen Sie hierzu unseren Artikel „Studienplatzklage und Abiturnote“.
Da das Klageaufkommen hier deutlich geringer als zum Beispiel in Humanmedizin
einzuschätzen ist, sind keine kostenintensiven Rundschlagverfahren nötig, um
ausreichend hohe Erfolgschancen zu erreichen. In Abhängigkeit von Studienbeginn und
der zeitlichen Situation im Hinblick auf bestimmte Fristen erstellen wir ein individuelles
Klageprogramm für unsere Mandanten.
Um einen Studienplatz in Pharmazie zu erhalten, raten wir unseren Mandanten in der
Regel dazu, acht bis zehn Hochschulen zu verklagen. Doch mit der Aufnahme der
Studienplatzklage sollte nicht unbedingt bis zum Erhalt des Ablehnungsbescheids
gewartet werden. Oftmals ist es dann bereits schon zu spät, da die je nach Hochschule die
Fristen schon verstrichen sein können. Da die Auswahl an Hochschulen gerade in
Pharmazie begrenzt ist, stellt das frühe Tätigwerden einen wichtigen Faktor dar, der
maßgeblich zum Erfolg beiträgt.
Durch unsere spezialisierten Anwälte sind wir dazu in der Lage, Erfahrungswerte aus der
juristischen Praxis mit in die Beurteilungen Ihrer Klagechancen einfließen zu lassen. Im
Endeffekt profitieren Sie durch den Erhalt des gewünschten Studienplatzes davon.
Studienplatzklage Psychologie
Als empirische Wissenschaft befasst sich die Psychologie mit dem Verhalten von
Menschen und dessen Erklärung. Der Bachelor-Studiengang dauert 6 Semester und wird
an vielen Hochschulen im Inland angeboten. Neben Human- und Zahnmedizin zählt das
Studienfach Psychologie weiterhin zu den beliebtesten in Deutschland.
Dementsprechend hoch sind jedes Jahr die Bewerberzahlen unter den Studierenden,
sodass es meist weniger verfügbare Studienplätze als Bewerber gibt. Hieraus resultiert
wiederum ein hoch angesetzter Numerus Clausus, welcher sich derzeit etwa um eine
Abiturdurchschnittsnote von 1,1 bewegt.
Im Gegensatz zu medizinischen Studiengängen sind die Chancen für eine
Studienplatzklage für Psychologie jedoch bedeutsam höher. Dies hängt damit
zusammen, dass die absolute Zahl der Antragssteller im Verhältnis zu den außerhalb der
Kapazitäten verfügbaren Studienplätzen recht gering ist. Im Resultat steigert dies die
Erfolgsaussichten für eine Studienplatzklage im Fach Psychologie beträchtlich.
Insbesondere, wenn der Kläger keine unabdingbaren Ortspräferenzen hat, sind die
Chancen also als gut bis sehr gut zu bewerten.
Gerade wenn die erreichte Abiturnote voraussichtlich nicht mit dem Numerus Clausus in
Einklang zu bringen ist, sollte bereits frühzeitig ein Kapazitätsverfahren vorbereitet
werden. Wird zuerst auf den Ablehnungsbescheid gewartet, kann nämlich der Fall
eintreten, dass bereits Fristen abgelaufen sind und somit kaum mehr ein Studienplatz für
Psychologie erhalten werden kann. Durch unsere langjährige Erfahrung im Bereich der
Studienplatzklagen können wir für unsere Mandantschaft optimale Klageprogramme
erstellen, um die endgültige Chance auf einen Studienplatz im Fach Psychologie zu
maximieren.
Je nachdem, ob der Einstieg zum Sommer- oder Wintersemester erfolgen soll, empfehlen
wir unseren Mandanten etwa zwölf bis 15 Kapazitätsverfahren anzustreben. Dennoch gilt
auch hier abhängig vom Zeitpunkt der Klage die Devise, dass eine zu hohe
Verfahrensanzahl nicht unbedingt zielführend ist.
Zusammenfassend lässt sich in Kurzform festhalten, dass eine Studienplatzklage in
Psychologie mit guten Erfolgschancen verbunden ist. Jedoch ist es von großer Wichtigkeit,
gegebene Fristen penibel einzuhalten. Möglichst sollte die Einschaltung unserer Kanzlei
bereits vor dem Erhalt eines Ablehnungsbescheids erfolgen, damit genug Zeit für die
gründliche Vorbereitung der Studienplatzklage bleibt.
Studienplatzklagen und die Rechtsschutzversicherung
Grundsätzlich ist es möglich, dass Rechtsschutzversicherungen die Kosten für ein
Studienplatzklageverfahren zumindest teilweise übernehmen. Jedoch übernehmen die
Versicherer allenfalls die Kosten für die gerichtliche Auseinandersetzung mit der
Hochschule. Die Kosten für den zwingend erforderlichen außergerichtlichen Antrag auf
Zuweisung eines Studienplatzes außerhalb der regulären Kapazitäten werden von keinen
Rechtsschutzversicherer übernommen. Um die Kosten für Sie zu minimieren rechnen
wir eben diese Tätigkeit am unteren Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Gebühr
nach RVG ab.
Ob die anfallenden Kosten für eine Studienplatzklage von der Rechtsschutzversicherung
gedeckt werden, hängt von vielen Faktoren ab. Zum einen muss das Verwaltungsrecht
mitversichert sein, Hochschulrecht und speziell Studienplatzklagen dürfen jedoch nicht
vom Rechtsschutzvertrag ausgenommen sein. Ferner sind in den meisten
Versicherungsverträgen Wartezeiten und zahlenmäßige Begrenzungen im Hinblick auf
Studienplatzklagen enthalten.
Eine pauschale Aussage, ob die Rechtsschutzversicherung die Kosten für eine oder
mehrere Studienplatzklagen übernimmt, kann demnach nicht getroffen werden.
Tendenziell ist es dennoch so, dass in Neuverträgen ab 2014 nur noch wenige Versicherer
Studienplatzklagen decken. Und falls doch, sind längere Wartezeiten inbegriffen. Somit ist
davon abzuraten, noch kurz vor Semesterbeginn eine Rechtsschutzversicherung
abzuschließen.
Bei Altverträgen der einschlägigen Versicherer hat man hingegen oftmals bessere
Chancen. In der Vergangenheit sind durch folgende Versicherer in hinreichender Anzahl
Kosten in Kapazitätsverfahren übernommen worden; die Auflistung erfolgt ohne Gewähr :
Advocard, Allianz, ARAG, Auxillia, Concordia, D.A.S., DEURAG, DEVK, Domcura, HDI
Gerling, ÖRAG, Provinzial, Rechtsschutz Union, Roland, R+V Versicherungen, VHV,
Zurich.
Aufgrund der hohen Anzahl an Anbietern von Rechtsschutzversicherungen erhebt obige
Aufzählung keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Um eine endgültige Deckungszusage zu erhalten, fordert die Versicherung in der Regel
eine Einschätzung der Erfolgsaussichten der Studienplatzklage an. Diese wird von uns
sodann erteilt, damit der Kostenübernahme in Ihrem Sinne nichts mehr im Weg steht.
Im Rahmen einer Mandatserteilung zur Studienplatzklage holen wir gerne kostenlos eine
Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung ein. Ganz gleich, ob Sie nur ein
einzelnes oder 30 Verfahren führen möchten.
Studienplatzklage bei Masterstudiengängen
Für die meisten Studierenden ist nach dem Bachelorstudiengang ein weiterführender
Masterstudiengang obligatorisch. Trotz der weitgehenden Umstrukturierung der meisten
Studiengänge stellt ein Bachelor-Abschluss insbesondere für Lehramtsstudenten und im
naturwissenschaftlichen Bereich keinen berufsbildenden Abschluss dar. Daher sind viele
Studierende auf einen Studienplatz zum Erreichen des Masters angewiesen.
Demgegenüber mangelt es jedoch an hinreichenden Kapazitäten, um alle Bachelor-
Absolventen weiterführend ausbilden zu können. Dies führt zwingend dazu, dass
Auswahlverfahren seitens der Hochschule durchgeführt werden müssen. Meist wird in
Analogie zum Numerus Clausus eine Notengrenze für das Bachelorzeugnis eingeführt;
manche Hochschulen legen ferner besonderen Wert auf einzelne Leistung im Bachelor.
Wird dem Studierenden ein Masterstudienplatz verweigert, so stellt dies einen Eingriff in
die grundrechtlich geschützte freie Berufswahl desjenigen dar, sodass hierfür die
Erfordernis einer Rechtsgrundlage besteht. Viele Gerichte, so auch das
Oberverwaltungsgericht Münster (NRW), erkennen eine Notengrenze als solche an.
Nichtsdestotrotz müssen für das Auswahlverfahren zum Masterstudiengang präzise
Satzungen vorhanden sein. Zudem muss die Durchführung logischerweise fehlerfrei und
rechtskonform geschehen. Des Weiteren bleibt zu beachten, dass es derzeit noch keine
höchstrichterliche Grundsatzentscheidung bezüglich der Zulässigkeit einzelner
Auswahlkriterien gibt, sodass sich eine Prüfung des Ablehnungsbescheids durch unsere
Kanzlei in jedem Fall lohnt.
Um nun eine Studienplatzklage für ein Masterstudium anzustreben, muss sukzessive und
strategisch geplant vorgegangen werden. Zunächst muss eine Bewerbung außerhalb der
regulären Kapazität für den jeweiligen Studienplatz eingereicht werden. Hierbei ist es von
größter Wichtigkeit, die geltenden Fristen einzuhalten. Wird ein Ablehnungsbescheid
erhalten, so sollte dieser umgehend durch uns auf seine Wirksamkeit geprüft werden, um
keine Rechtsmittelfristen verstreichen zu lassen. Sind genügend hohe Erfolgschancen
vorhanden, wird durch uns Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt.
Es kommt nun zum Kapazitätsverfahren, um den gewünschten Masterstudienplatz zu
erhalten. Grundlegende Anzeichen dafür, dass ein Ablehnungsbescheid unwirksam ist,
sind die fehlende Rechtsgrundlage, mangelhafte Auswahlkriterien sowie die
Nichtanerkennung von Fachhochschulmodulen. Dadurch, dass viele der
Masterstudiengänge noch einigermaßen neu sind, weisen viele der Auswahlverfahren
Fehler auf. Zudem werden derzeit noch wenige Verfahren durchgeführt. Hieraus resultiert
eine geringe Zahl der Antragssteller, unter den die Studienplätze am Ende verteilt werden.
Dies bringt natürlich größere Erfolgschancen für Sie mit sich, welche genutzt werden
sollten.
Dauer von Studienplatzklagen
Ein entscheidender Faktor zur Beurteilung des Nutzens einer Studienplatzklage ist
insbesondere Dauer eines solchen. Oft werden mit Gerichtsverfahren lange Wartezeiten
assoziiert, welche für den Kläger gerade im Kapazitätsverfahren nicht zielführend wären.
Daher streben wir im Sinne unserer Mandanten immer ein Eilverfahren vor dem
Verwaltungsgericht an, um die Verfahrensdauer möglichst weit zu reduzieren. Da die
Zeiten bis zum Vorliegen einer gerichtlichen Entscheidung stark variieren, ist unsere
Zielsetzung vielmehr ein außergerichtlicher Zulassungsvergleich. Dieser kann ohne lange
andauernden bürokratischen Aufwand vor Gericht mit der beklagten Hochschule
abgeschlossen werden. Diese Taktik ist jedoch einigen Hochschulen bekannt, sodass
diese zunächst einmal abwarten, wie viele Studienplatzklagen sich aufsummieren.
Hierdurch zieht sich die Dauer des Verfahrens leider in einigen Ausnahmen künstlich in
die Länge. Aus diesem Grund können o.g. Zulassungsvergleiche oftmals erst in zweiter
Instanz während des anhängigen Beschwerdeverfahrens erzielt werden.
Ein weiterer Vorteil eines Zulassungsvergleichs im Gegensatz zu einer gerichtlichen
Entscheidung ist neben der minimierten Verfahrensdauer die Sicherheit des
Studienplatzes. Während der Erhalt des Studienplatzes die Basis des Vergleichs darstellt,
werden am Ende eines Gerichtsverfahrens die Studienplätze unter allen Klägern verlost.
Somit die die Wahrscheinlichkeit, den ersehnten Studienplatz zu erhalten, im Endeffekt
eine geringere.
Sollte der Fall eintreten, dass zunächst kein außergerichtlicher Vergleich mit der beklagten
Hochschule erzielt werden kann, so existieren zwei Möglichkeiten für den weiteren Verlauf
des Kapazitätsverfahrens. Zum einen kann das Gericht die Empfehlung eines Vergleichs
unter den Parteien aussprechen. Unter der Maßgabe, dass die Studienplatzklage zum
Vergleich zurückgezogen wird, kann so zügig ohne lange Verfahrensdauer das Ziel
unseres Mandanten erreicht werden.
Andererseits ist kann das Gericht auch zunächst die vorhandene Kapazität an
Studienplätzen feststellen uns diese dann unter den Klägern verteilen. Meist wird hier das
Losverfahren herangezogen, andere Verteilungsschlüssel sind jedoch ebenso üblich. Eine
Erläuterungen hierzu finden sie im Artikel „Abiturnote und Studienplatzklage“. Durch das
Instrument des Eilverfahrens schaffen wir es in der Regel, die Verfahrensdauer einer
Studienplatzklage von Antragsstellung bis zum Studienplatz auf drei bis vier Monate zu
reduzieren. Demnach werden die ersten Entscheidungen meist Ende April das
Sommersemester betreffend gefällt. Analog dazu werden auf dem Klageweg die ersten
Studienplätze für das Wintersemester Ende Oktober vergeben.
In der Gesamtheit betrachtet ist es also eine unserer Maximen, die Verfahrensdauer für
Sie so kurz wie möglich zu halten, damit Sie schnellstens zum Erfolg kommen.
Abiturnote und Studienplatzklage
Welche Rolle spielt die Abiturdurchschnittsnote bei einer Studienplatzklage? Oft wird uns im Rahmen einer Erstberatung diese Frage gestellt. Grundsätzlich hat der
Notendurchschnitt des Abiturzeugnisses keinen Einfluss auf den Erfolg einer
Studienplatzklage. Nach §12 GG Abs.1 steht es nämlich jedem, der eine
Hochschulzugangsberechtigung erworben hat, frei, den Klageweg zum Studienplatz zu
beschreiten. Dies ist im Übrigen die Grundlage einer jeden Studienplatzklage.
Zugleich bedeutet das, dass ebenfalls die Chancen für den Erfolg einer solchen Klage
prinzipiell vom numerus clausus unabhängig zu betrachten sind. Es ist lediglich
erforderlich, dass der Kläger einen Abschluss vorweisen kann, der zum Studium an der
gewünschten Hochschule berechtigt. In der Regel stellt das Abitur einen solchen dar und
eben nicht eine bestimmte Durchschnittsnote.
Durch Doppeljahrgänge und die steigende Anzahl von Studierenden ist es jedoch
mittlerweile nicht mehr wie früher gesichert, dass durch eine Studienplatzklage auch mit
schlechterem Abiturschnitt der gewünschte Studienplatz erhalten wird. Begründet wird
dies insbesondere dadurch, dass es gerade in beliebten Studienfächern wie
Humanmedizin, Tiermedizin, Psychologie und Pharmakologie oft mehr Antragssteller bei
der Studienplatzklage als zurückgehaltene Studienplätze gibt. Selbige weisen oftmals
verschieden gute Abiturnoten sowie anderweitige Qualifikationen vor. Hierdurch stehen
die Verwaltungsgerichte in erster Instanz vor einem Verteilungsproblem.
Die Lösung jenes Problems erfolgt regional unterschiedlich. Meist wird die Verteilung der
vorhandene Studienplätze aber mithilfe eines Losverfahrens bestimmt. Nichtsdestotrotz
gibt es auch Ausnahmen von dieser Verfahrensweise: In Schleswig-Holstein zum Beispiel
orientieren sich die Verwaltungsgerichte erstinstanzlich an den Vergabekriterien von
Hochschulstart, welche zu 40 % die Abiturdurchschnittsnote und zu 60 % die Anzahl
der Wartesemester einbeziehen. Ebenfalls in Rheinland-Pfalz findet die Abiturnote
Einfluss in die Verteilungsquote für vorhandene Studienplätze im Kapazitätsverfahren.
Insofern in erster Instanz der Studienplatzklage dem Antrag durch das Verwaltungsgericht
nicht stattgegeben wurde, so führt das Rechtsmittel der Beschwerde zweitinstanzlich zum
Oberverwaltungsgericht oder zu einem der Verwaltungsgerichtshöfe. Dort werden die
vorhandenen Studienplätze lediglich aufgrund des Vortrags durch den Anwalt vergeben.
Durch unsere langjährige Erfahrung können wir hier Ihre Chancen auf einen Studienplatz
unabhängig von ihrem Notendurchschnitt im Abitur maximieren.
Zusammenfassend betrachtet lässt sich konstatieren, dass weniger die Abiturnote als
eine kluge und auf Erfahrungswerten basierende Strategie für den Erfolg Ihrer
Studienplatzklage entscheidend sind. Es wird gut ersichtlich, dass die Chancen für ein
Kapazitätsverfahren von vielen Parametern abhängen. Weiterführende Erläuterungen
hierzu finden sie im Artikel „Erfolgschancen einer Studienplatzklage“ auf dieser Seite.
Sollten Sie Beratungsbedarf haben, stehen wir Ihnen gerne mit unseren kompetenten
sowie erfahrenen Ansprechpartnern zur Verfügung. Wir freuen uns auf Sie und Ihr
Anliegen!
Was kostet ein Studium
Eine Packung Studentenfutter kostet im Angebot knapp einen Euro, eine Brustvergrößerung schon mehrere Tausende und für einen Sportwagen muss man noch höhere Summen auf den Tisch legen. Doch was kostet eigentlich so ein Studium, kann man hier überhaupt pauschale Summen festlegen ?Sicherlich hat jeder Student einen individuellen Bedarf, dennoch gibt das BMBF (Bundesministerium für Bildung und Forschung) regelmäßig eine Sozialerhebung durch das Studentenwerk in Auftrag, welche den finanziellen Aufwand eines Studiums durch empirische Ermittlung quantifizieren soll. Der durchschnittliche Student hat eine 44-Stunden Woche, es ist offensichtlich, dass hier nicht viel Zeit zum Geldverdienen bleibt. Doch auch, wenn Du finanzielle Unterstützung durch deine Elter erhältst, solltest Du dir einen Finanzplan erstellen und Dir über die Kosten eines Studiums bewusst sein. Die letze Sozialerhebung fand 2010 Stand, die Daten sind entsprechend von 2009. Die nachfolgenden, vom BMBF ermittelten Zahlen, sollen Dir einen ungefähren Überblick geben. Da alles immer teurer wird, solltest Du noch einen Puffer draufschlagen.1. Miete inkl. NK : 288,50 €2. Lebensmittel160,50 €3. Kleidung 53,00 €4. Lernmittel 34,00 €5. Verkehrsmittel 82,00 €6. Krankenversicherung 29,50 €7. Semesterbeiträge 54,00 €8. Kommunikation 36,50 €9. Kultur und Sport 64,00 €Diese Liste erhebt natürlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit und spiegelt nur einen Mittelwert wider. Hinzu kommen auf jeden Fall noch Kosten für die Freizeitgestaltung, welche bei einem Studenten auch nicht zu vernachlässigen sind. Beim durchschnittlichen Student kommt so ein Gesamtbetrag von etwa 800 € zusammen. Dieser Betrag wird schnell höher, wenn an einer privaten Hochschule studiert werden soll, oftmals betragen die Studiengebühren hier mehrere Tausend Euro im Semester. Es lohnt sich also in jedem Fall, einen Haushaltsplan zu erstellen und Einsparungspotential so zu evaluieren.
Verstehen von Hochschulrankings
Ob die deutschen Singlecharts, der neue Vergleichstest in der Autozeitschrift – überall gibt es Rankings, die uns bei Auswahlprozessen unterstützen sollen. Genauso ist es auch bei Hochschulen.Doch bevor man die Wahl der zukünftigen Hochschule, und damit seine Zukunft, durch ein solches Ranking beeinflussen lässt, sollte man dies zunächst kritisch hinterfragen. Derartige Rankings haben stets einen wirtschaftlichen Hintergrund, sodass Du dich mit folgenden Fragen auseinander setzen solltest : Wer hat das Ranking erstellt ? Nach welchen (objektiven) Kriterien wurde beurteilt ? Wie deckt sich das Ranking mit vergleichbaren Beurteilungen ?Im Nachfolgenden möchten wir Euch einige, bedeutsame Rankings vorstellen. Natürlich solltet Ihr euch jedoch nicht nur anhand einer Rankingplatzierung für einen Studienort entscheiden. Das CHE-Ranking z.B. wird vom „Centrum für Hochschulentwicklung“ erstellt und basiert auf Datenwie der Ausstattung einer Hochschule, dem Personalkontingent und Meinungsumfragen unter Dozenten, Studenten und Absolventen. Es gibt beim CHE-Ranking keine Ordnungsrelation im eigentlichen Sinne, viel mehr werden die Hochschulen in Kategorieren eingeteilt, sodass ihr noch nach persönlichen Kriterien filternkönnt.Ein weiteres bekanntes Ranking ist das der Wirtschaftswoche, welches regelmäßig veröffentlicht wird. Die Ergebnisse kommen hier dadurch zustande, das Personalverantwortliche dahingehend befragt werden, welche Hochschule am besten auf den zukünftigen Job vorbereitet. Das Ergebnis ist eine nach Fachbereichen aufgeschlüsselte Bestenliste der Universitäten – jedoch sind logischerweise nur wirtschaftsorientierte Studiengänge hier vertreten. Dieses Ranking ist folglich für diejenigen interessant, die später ihr Geld in der freien Wirtschaft verdienen möchten.Ebenso gibt es noch internetbasierte Rankingsysteme. Eines davon ist z.B. „meinprof.de“, hier können Studenten Lehrveranstaltungen der Universität anhand von Kriterien wie „Fairness“, „Verständlichkeit“ und „Spaßfaktor“ bewerten. Nachteil hierbei ist, dass kritische Studenten tendenziell eher dazu neigen, Bewertungen abzugeben und somit das Ergebnis nicht unbedingt reproduzierbar ist. Da das Bewerten von Universitäten natürlich kein Trend ist, der nur in Deutschland auftritt, gibt es ebenfalls internationale Rankings. Diese sind insbesondere für diejenigen relevant, die ein Studiumim Ausland in Erwägung ziehen. Das „Times Higher Education“ Ranking zum Bespiel erhebt Daten in über 130 Ländern im Hinblick auf Veröffentlichungen und Ruf einer Hochschule. Hieraus wird dann anschließend eine Bestenliste der internationalen Universitäten anhand deren Reputation erstellt. Die Qualität der eigentliche Lehre fließt jedoch nicht in die Platzierung mit ein. Zu beachten gilt hier, dass sich dieses Ranking sich eher an akademisches Personal als an Studenten richtet.Abschließend kann festgehalten werden, dass Rankings zwar bei der Hochschulauswahl helfen können, jedoch nicht alleinig zur Beurteilung herangezogen werden sollten.
Unterkunft und Reisen
Um im Studium nicht nur arbeiten zu müssen sondern auch Spaß haben und das lockere Studentenleben genießen zu können, gibt es in diesem Artikel Tipps wie die meisten von euch noch einiges an Geld sparen können.Da viele Studenten ja mit Studienbeginn auch von zu Hause ausziehen muss man sich dann natürlich auch um viele Sachen wie Versicherungen, Wohnung und alles was das eigene Portmonnaie betrifft kümmern.Vieles wenn nicht sogar das meiste davon ist teuer aber gerade als Student kann man mit speziellen Tarifen und Vergünstigungen viel sparen und dabei trotzdem die selbe Qualität erhalten wie alle anderen auch, denn schließlich werden die Tarife angeboten um euch möglichst früh als Kunden zu gewinnen und um euch als solche zu halten muss auch der entsprechende Service geboten werden.Vorweg: Ihr solltet bei allen Tarifen die ihr vergleicht auch immer die Infos aus mehreren Quellen beziehen. Das heißt das man nicht nur zu einem Anbieter geht und fragt oder nur ein Portal zum Preisvergleich im Internet nutzt da jeder ein anderes Angebot hat.Angefangen beim wohnen kann man z.B. in Studentenwohnheime oder WG’s ziehen, was natürlich schon Kosten spart und ihr müsst euch eventuell noch nicht einmal um Verträge rund um das neue zu Hause kümmern. Wenn ihr aber doch in eine eigene Bude zieht und euch um Verträge wie Strom kümmern müsst lohnt sich immer ein Preisvergleich auf Seiten wie verivox oder check24.Für alle BAföG-Bezieher kommt hier noch die Info das ihr euch auch von der GEZ befreien lassen könnt. Das müsst ihr aber jedes Jahr aufs Neue tun und den Antrag zusammen mit einer Kopie euresBAföG-Bescheids abgeben. Jetzt braucht jeder Student natürlich auch Internet. Egal ob am Computer oder dem Handy (in den meisten Fällen gibt es bei vielen Anbietern auch Kombi-Tarife auch mit Fernsehen oder Festnetzanschluss) aber irgendwie muss ein Student auf das Wissen der Welt zugreifen können und erreichbar sein. Auch hier gilt natürlich möglichst viele Tarife vergleichen und nach Studententarifen fragen (auch wenn das eher selten der Fall ist).Wenn noch die nötige Ausstattung oder Software für diesen Zugang fehlt kann man viel Geld mit Studentenvergünstigungen oder B-Ware/ Ausstellungsstücken sparen. Da diese zwar als Ausstellungsstücke benutzt aber generalüberholt und mit Garantie abgegeben werden sind sie meist gleichwertig mit den Geräten zum Originalpreis.Da man ja aber nicht nur zu Hause sitzen will sondern auch unterwegs sein, muss man natürlich auch darauf achten das man dabei genauso spart wie sonst auch und das geht gerade als Student sehr gut, da eigentlich alle öffentlichen Verkehrsbetriebe Studententarife anbieten.Wenn einem das aber auf längere Strecken zu lange dauert und man kein eigenes Auto besitzt kann man auch über verschiedene Portale als Mitfahrgelegenheit im Auto eines anderen günstig und schnell von A nach B reisen.Wenn man doch ein eigenes Auto besitzt kann man diese Portale natürlich auch nutzen um Spritgeld zu sparen und sollte dem Auto dann mal was passieren gibt es auch vergünstigte Studententarife beim ADAC.Wenn es dann noch weiter wird und man sogar fliegen muss gibt es auch dafür viele Möglichkeiten zu sparen wie Billigflieger (Achtung vor zusätzlichen Kosten) oder extra Tarife in Reisebüros. Die sind sogar z.B. in Form eines Party- oder Abenteuerurlaubs.Wenn man nun im Urlaub ist muss man ja auch irgendwo unterkommen. Das geht entweder in Hotels mit Vergünstigungen für Studenten, in Jugendherbergen, oder auch eventuell in einer Hochschule vor Ort mit einem Gästehaus. Alternativ kann man aber natürlich auch auf dem Sofa eines netten Einheimischen unterkommen wie unter anderem auf der Plattform CouchSurfen.
Universitäre Veranstaltungen
Nach dem Abitur muss sich jeder Erstsemesterstudent zunächst an die Abläufe in der Universität gewöhnen. Hierzu zählt zweifelsohne auch ein Zuwachs an Eigenverantwortung, schließlich gibt es niemanden mehr, der Strichlisten über nicht gemachte Hausaufgaben wie in der Schule führt oder Ermahnung an die ausspricht, die nicht aufpassen. Im Gegensatz zur Schule gibt es in der Uni Pflicht- und Wahlveranstaltungen. Erstere sind verpflichtend, um z.B. die Prüfungszulassung zu erreichen, bei letzteren ist es im Grunde egal, ob man sie besucht – solange die Prüfungsleistung stimmt. Es empfiehlt sich dennoch, gerade auch Wahlveranstaltungen zu besuchen, da besonders in den Vorlesungen deutlich wird, worauf der Dozent möglicherweise in der Klausur am Semesterende großen Wert legt. Vorlesungen haben in der Regel die Länge eines Kinofilms (90 min) und variieren im Spannungsgrad deutlich. Manch ein Dozent versteht die Verknüpfung von Show und Wissensvermittlung wie kein zweiter, ein anderer reproduziert eher lustlos sein Skript. Am Rand noch ein Hinweis zu universitären Zeitangaben : Eine Vorlesung beginnt meist c.t. (lat. cumtempore), 15 Minuten nach der vollen Stunde. Die „Universitätsstunde“ dauert 45 min. Eine zweistündige Vorlesung beginnt somit um X Uhr 15 und hört 90 Minuten später auf. Vorlesungen finden im sog. Frontalunterricht statt; dies bedeutet, dass die Stunden mitschreiben, zuhören oder Twitter-Meldungen erstellen, während der Dozent vorne spricht. Insbesondere in Zeiten von PowerPoint und Beamern geht dies oft so schnell, dass kaum mehr mitgeschrieben werden kann. Daher bieten einige Dozenten Skripte zu ihren Veranstaltungen an. Diese können entweder heruntergeladen werden oder gegen den Selbstkostenpreis erworben werden – Informationen hierzubekommt Ihr in der Regel bei eurer Fachschaft. Wie Ihr bestimmt schnell merken werdet, ist das Lerntempo an der Uni deutlich höher als zum Beispiel in einem Leistungskurz in der Oberstufe. Daher kann auch eine nur einstündige Vorlesung schon viel Zeit verschlingen, welche in die Nachbereitung fließt. Selbige findet teilweise in den Übungen statt, hier werden Aufgaben zur Vorlesung besprochen und gelöst, ferner können Fragen zum Vorlesungsstoff zusammen mit dem Tutor (Übungsgruppenleiter) geklärt werden. Übungsstunden helfen ungemein beim Verstehen von Zusammenhängen aus den Vorlesungen, sie sind teilweise verpflichtend, dies hängt von der jeweiligen Prüfungsordnung der Fakultät ab. Auch ist es mitunter möglich, dass eine erfolgreiche Bearbeitung der Übungsaufgaben Voraussetzungen für die Klausurzulassung ist. Alle diese Fakten werden Euch jedoch zu Beginn des Semesters mitgeteilt. Zuhause sollte in jedem Fall die Aufarbeitung des Vorlesungsstoffs in der Art erfolgen, dass man aus den Notizen am Ende des Semesters noch sinnvoll die Klausurvorbereitung betreiben kann. Oftmals bieten Universitäten auch online Dokumente und Daten zur Veranstaltung an, wie z.B. Zusammenfassungen. Anfangs empfiehlt es sich in jedem Fall, alle Veranstaltungen zu besuchen und dann nach einiger Zeit abzuwägen, ob es sich für den eigenen Lernfortschritt lohnt