Archiv des Autors: Oliver Schmid

Hexen Witz

Ein Witzbold ging eines Tages in den Wald und traf auf eine Hexe. Er beschloss, sie aufzuheitern, indem er ihr einen Witz erzählte:

„Warum hat die Hexe ihren Besen geschlagen?“

Die Hexe sah ihn verwirrt an und antwortete: „Ich habe keine Ahnung, warum sollte ich das tun?“

Der Witzbold lächelte und sagte: „Weil er sie immer auf den Arm genommen hat!“

Die Hexe lachte und der Witzbold war glücklich, dass er ihr eine Freude machen konnte. Sie verbrachten den Rest des Tages damit, Witze auszutauschen und sich gegenseitig aufzuheitern. Es war eine sehr amüsante Begegnung im Wald.

Blumen Witz

Warum war das Reiskorn traurig, als es die Blume sah?

Weil es immer alleine in der Schüssel war und die Blume immer im bunten Garten umgeben von anderen Blumen war.

Elefantenwitz

Zwei Elefanten standen am Rand eines Swimmingpools. Der eine sagte zum anderen: „Weißt du, wie man schwimmt?“

Der andere antwortete: „Ja, natürlich weiß ich das. Man geht einfach ins Wasser und bewegt die Beine auf und ab.“

Der erste Elefant fragte: „Aber wie machst du das, wenn du keine Beine hast?“

Der zweite Elefant antwortete: „Ach, das ist einfach. Man geht einfach ins Wasser und schwingt die Ohren auf und ab.“

Pandawitz

Ein Panda geht in eine Bar und bestellt einen Drink. Der Barkeeper fragt ihn: „Bist du sicher, dass du das möchtest? Pandas sind doch Vegetarier.“

Der Panda antwortet: „Ja, ich weiß, aber ich habe heute meine Ernährung umgestellt. Ich bin jetzt ein carnivorischer Panda.“

Der Barkeeper ist überrascht und fragt: „Wie hast du denn deine Ernährung umgestellt?“

Der Panda antwortet: „Ich habe einfach aufgehört, Bambus zu essen und angefangen, Bier zu trinken.“

Erfolgschancen einer Studienplatzklage

In der Erwägung, ob eine Studienplatzklage sinnvoll ist, darf die Bewertung der
Erfolgschancen nicht außen vor bleiben. In jedem Fall ist es aber unser Ziel, Ihre
Aussichten auf Erfolg durch anwaltliche Expertise zu maximieren. Grundsätzlich werden
die Chancen einer Studienplatzklage vom Verhältnis von der Anzahl der Kläger zu den
vorhandenen Studienplätzen bestimmt, da das Gericht diese meist per Losverfahren
zuordnet.
Besonders in den beliebtesten Studienfächern wie Zahnmedizin, Psychologie und allen
voran Humanmedizin, häufen sich die Studienplatzklagen jedes Semester. So gibt es
teilweise mehrere hundert Antragssteller auf einen Studienplatz. Dementsprechend gering
sind die Erfolgswahrscheinlichkeiten für eine isolierte Klage. Daher ist es praktisch
unerlässlich, mehrere Hochschulen gleichzeitig im Rahmen des Kapazitätsverfahrens zu
verklagen, um die aufsummierte Erfolgschance zu erhöhen.
Dies gilt jedoch nur für Studienfächer wie Medizin. In anderen Studiengängen reicht
teilweise bereits eine Klage aus, um den gewünschten Erfolg zu erzielen. Allerdings gilt
der allseits bekannte Grundsatz „viel hilft viel“ nicht für Studienplatzklagen. Wenn die
Anzahl der verklagten Hochschulen stetig erhöht wird, verklagt man irgendwann
zwangsläufig auch Universitäten, an denen die Erfolgschance gegen Null tendiert.
Außerdem ist die sinnvolle Anzahl an zu verklagenden Hochschulen zum Wintersemester
eine anderen als zum Sommersemester, da die Anzahl der Antragssteller ebenfalls variiert.
Des weiteren gehört es für uns zu einer Selbstverständlichkeit, ein individuelles
Klageprogramm nach Mandatserteilung für Sie zusammenzustellen. Dieses ist dann
passgenau auf Ihre Studienwünsche zugeschnitten.
Um möglichst gute Erfolgsaussichten zu erzielen ist es mittlerweile ebenfalls von großer
Bedeutung, eine taktisch durchdachte Bewerbung bei Hochschulstart einzureichen.
Zumindest in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Hamburg, Mecklenburg-
Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen sollte bei der Ortspräferenz eine Hochschule
eingetragen werden, welche verklagt werden soll.
Ferner können wir die Erfolgschancen für einzelne Hochschulen aufgrund unserer
langjährigen Erfahrung im Hochschulrecht meist gut einschätzen.
Abschließend sei noch gesagt, dass ,ungeachtet von allen oben angeführten Punkten, die
Einhaltung der Fristen wohlmöglich den größten Einfluss auf den Erfolg einer
Studienplatzklage. Daher ist es zweckmäßig, sich bereits für durch uns im
Kapazitätsverfahren beraten zu lassen.

Strategie bei einer Studienplatzklage

Die Wahl der richtigen Strategie ist gerade bei Studienplatzklagen maßgeblich
entscheidend dafür, ob erfolgreich ein Studienplatz erhalten werden kann. Jeder Schritt
muss taktisch wohlüberlegt sein, da es viele Formvorschriften und Fristen gibt, die ein
Laie schnell übersieht.
Nachdem wir zusammen mit Ihnen die Eckpunkte Ihrer Studienwünsche, respektive den
Studiengang, bevorzugte Hochschulen und Ortspräferenzen, festgelegt habe, erarbeiten
wir eine auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Klagestrategie.
Bestenfalls können wir für Sie einen Zulassungsvergleich noch vor Studienbeginn erzielen.
Aufgrund der großen Anzahl an Verfahren im Bereich der Studienplatzklage, die wir bereits
obsiegend geführt haben, wissen wir genau, wo ein solcher Vergleich möglich ist. Unsere
lange Erfahrung hat uns ferner gezeigt, dass diese Taktik im Idealfall am schnellsten zur
außerkapazitären Zulassung führt.
In medizinischen Studiengängen sind direkte Zulassungsvergleiche im außergerichtlichen
Verfahren aufgrund der hohen Anzahl an Antragsstellern praktisch auszuschließen. In
diesem Fall legen wir die strategisch optimale Anzahl an Hochschulen fest, welche wir für
Sie in Anspruch nehmen. Im weiteren Verlauf des Verfahrens kann dann entweder auf
Empfehlung des Gerichts ein Zulassungsvergleich geschlossen werden. Andernfalls weist
das Gericht die festgestellten Studienplätze den Antragsstellern zu. Hier wird in der Regel
das Losverfahren verwendet, um eine möglichst gerechte Lösung zu finden.
Allerdings berücksichtigen einige Verwaltungsgerichte bei der Verteilung der
außerkapazitär festgestellten Studienplätze auch weitere Kriterien wie zum Beispiel die
Abiturnote. Durch unsere konsequente Weiterbildung im Hochschulrecht sind wir mit der
tagesaktuellen Rechtsprechung bestens vertraut und können derartige Tendenzen einiger
Verwaltungsgerichte in die Klagestrategie miteinbeziehen. Hierbei berücksichtigen wir
Ihre individuellen Voraussetzungen, um die Erfolgswahrscheinlichkeit zu erhöhen.
Natürlich berücksichtigen wir auch wirtschaftliche Faktoren bei der Studienplatzklage. Eine
effektive Klagetaktik basiert nicht unbedingt auf einer möglichst hohen Anzahl an
geführten Verfahren, sondern viel mehr auf einer optimalen Auswahl der in Anspruch zu
nehmenden Hochschulen.
Weitere Informationen zum Ablauf einer Studienplatzklage mit uns finden Sie in der Rubrik
„Vorgehensweise bei einer Studienplatzklage“. Gerne erläutern wir Ihnen alle Einzelheiten
bezüglich unserer Strategie auch nochmals in einem persönlichen oder telefonischen
Beratungsgespräch.

Ablauf einer Studienplatzklage

Dass es überhaupt möglich ist, einen Studienplatz einzuklagen, liegt daran, dass
Hochschulen in Deutschland der Verpflichtung unterliegen, ihre Kapazitäten erschöpfend
auszunutzen. Durch die Studienplatzklage wird die Kapazitätskalkulation gerichtlich
überprüft und somit gegebenenfalls die Anzahl der Studienplätze erhöht.
Die Basis einer jeden Studienplatzklage bildet die umfassende Beratung und eine
strategisch kluge Vorgehensweise. In der Regel kann dies nur von Kanzleien erfüllt
werden, welche wie wir bereits lange im Hochschulrecht tätig sind und mit dem Ablauf
einer Studienplatzklage bestens vertraut sind.
Die Vorgehensweise einer Studienplatzklage lässt sich sukzessive in zwei Stufen
zerlegen.
Zuallererst muss ein sogenannter außerkapazitärer Zulassungsantrag gestellt werden. Mit
diesem wird bei der Hochschule beantragt, einen Studienplatz außerhalb der regulären
Kapazitäten zugewiesen zu bekommen. Für das Einreichen eines solchen Antrags sind an
jeder Hochschule verschiedene Fristen gesetzt. Diese laufen oftmals schon ab, bevor die
ersten Ablehnungsbescheide aus dem regulären Bewerbungsverfahren verschickt werden,
sodass frühes Tätigwerden eindeutig indiziert ist. Vom Ablauf her wird der Antrag auf
außerkapazitäre Zulassung im außergerichtlichen Teil der Studienplatzklage gestellt.
Jedoch ist er eine notwendige Bedingung, um überhaupt später gerichtlich einen
Studienplatz zu erstreiten. Beim Stellen des Antrags selber sind viele Formvorschriften zu
beachten, sodass diese Tätigkeit besser einer spezialisierten Kanzlei überlassen wird. Im
Idealfall kann mit der Hochschule ein außergerichtlicher Zulassungsvergleich geschlossen
werden. Diese von uns verfolgte Strategie bietet zwei große Vorteile: Zum einen erhält
unser Mandant einen sicheren Studienplatz, zum anderen bleiben die Kosten
überschaubar, da keine Gerichtsgebühren anfallen.
Lässt sich keine Einigung mit der Hochschule auf außergerichtlicher Ebene im Sinne
unserer Mandantschaft erzielen, so führt der Ablauf der Studienplatzklage zur zweiten,
gerichtlichen, Stufe.
Da für Sie natürlich der möglichst schnelle Erhalt des gewünschten Studienplatz im
Vordergrund steht, streben wir hier grundsätzlich nur Eilverfahren an. Dies ist ein
beschleunigtes gerichtliches Verfahren, wobei eine Entscheidung meist innerhalb weniger
Monate vorliegt. Weiterhin versuchen wir nun, auf einen Zulassungsvergleich hinzuwirken.
Kann dies auch vor Gericht nicht erreicht werden, so stellt das Gericht das Vorhandensein
weiterer Studienplätze fest und verteilt diese im Losverfahren unter den Antragstellern.

Unsere Vorgehensweise bei einer Studienplatzklage
Zunächst besprechen wir mit Ihnen in einem kostenfreien Telefongespräch oder bei einem
Beratungstermin in unseren Kanzleiräumen die grundsätzliche Vorgehensweise.
Daraufhin legen wir eine genauere Strategie fest, insbesondere im Hinblick darauf welche
und wie viele Hochschulen verklagt werden sollen. Nachfolgend klären wir mit Ihrer
Rechtsschutzversicherung, sofern vorhanden, die Möglichkeit einer Deckungszusage ab.
Insofern wir dann für Sie tätig werden, stellen wir Ihnen noch Exemplare der
entsprechenden Vollmachten zu. Näheres hierzu finden Sie in der Rubrik
Mandatserteilung.

Studienplatzklagen in anderen Studienfächern

Weiterhin und stetig steigt das Interesse an wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen.
Laut statistischem Bundesamt sind derzeit knapp 200.000 Studierende alleine für das
Fach Betriebswirtschaftslehre immatrikuliert. Somit ist BWL das zahlenmäßig beliebteste
Studienfach in Deutschland. Nicht weniger nachgefragt sind jedoch die Fächer VWL und
Jura. Besonders an Fachhochschulen werden zudem spezialisiertere Studiengänge im
wirtschaftswissenschaftlichen Bereich angeboten.


Die Diversität der Studiengänge spiegelt sich auch in den Zulassungsvorraussetzungen
wieder. So verlangen einzelne Hochschulen für das BWL-Studium einen numerus clausus
von 1,5; wohingegen anderorts gänzlich zulassungsfrei studiert werden kann.
Eine Studienplatzklage bedarf in derartig gelagerten Fällen eine genau Prüfung vorab, da
nach der Rechtsauffassung einiger Verwaltungsgerichte ein Kapazitätsverfahren nicht
erfolgreich sein kann, wenn anderswo ohne Zulassungsbeschränkung studiert werden
kann. Aus Erfahrung sind wir hier jedoch mit der regional differierenden Rechtssprechung
vertraut und beraten Sie gerne.


Teilweise reicht es bereits, ein einziges Verfahren anzustreben, um den gewünschten
Studienplatz zu erhalten. Diese und weitere Einzelheiten möchten wir Ihnen jedoch lieber
im persönlichen Gespräch erläutern, da die Auswahl an zur Verfügung stehenden
Studienfächern beinahe unendlich ist und somit hier kein allgemein gültiger Fahrplan für
ein Kapazitätsverfahren dargelegt werden kann. Dennoch führen wir auch gerne für Sie
Verfahren für wenig nachgefragten Studiengänge, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf
und schildern Sie Ihr Anliegen !


Ganz allgemein gilt jedoch – wie im Übrigen bei allen Studienplatzklagen, dass die
Wahrung der Antragsfristen von höchster Priorität ist. Ebenfalls ist eine korrekte
Bewerbung bei den Hochschulen im regulären Verfahren sachdienlich.

Studienplatzklage für Soziale Arbeit

Durch die anhaltende demografische Entwicklung, welche in Deutschland seit längerem zu
verzeichnen ist, sind die Jobchancen für Absolventen eines Studiengangs im Bereich der
sozialen Arbeit stark gestiegen. Das mögliche Beschäftigungsfeld ist groß und so erfreut
sich der Bachelor-Studiengang an immer höherer Beliebtheit. Derzeit bieten etwa 44
Universitäten und Fachhochschulen im Inland ein Studium der sozialen Arbeit an.
In den vergangenen Jahren stieg die Anzahl der Studienbewerber soweit an, dass immer
mehr Hochschulen eine ebenfalls steigende Anzahl an Absagen an die Studienwilligen
verschicken müssen. Nicht nur in medizinischen Fächern, sondern auch in sozialer Arbeit
ist es möglich, einen Studienplatz durch ein Kapazitätsverfahren zu erhalten.
Besonderheiten weisen Studiengänge im Bereich der sozialen Arbeit dahingehend, dass
viele Hochschulen als zwingende Voraussetzung für die Zulassung zum Studium
bestimme Praktikumsnachweise einfordern.


In der Vergangenheit haben wir bereits viele Kapazitätsverfahren für Studiengänge zu
sozialer Arbeit erfolgreich durchgeführt. Im Sinne unserer Mandanten strebten wir hier
meist einen Zulassungsvergleich an. Somit kann der zeitliche Aufwand maßgeblich
reduziert werden, sodass oftmals noch vor Studienbeginn ein Studienplatz außerhalb der
regulären Kapazitäten vergeben werden konnte. Nichtsdestotrotz beschreiten wir das
Verfahren in Ihrem Interesse auch bis zur gerichtlichen Auseinandersetzung mit der
Hochschule. Hier streben wir natürlich ein Eilverfahren an, damit Ihnen möglichst schnell
innerhalb weniger Monate zum Studienplatz in sozialer Arbeit verholfen wird. Ebenfalls
helfen wir Ihnen dabei, ggf. Ortspräferenzen bei der Hochschulauswahl durchzusetzen.
Aus unserer bisherigen Erfahrung heraus empfehlen wir unseren Mandanten die
Klageerhebung gegen drei Hochschulen, da somit in den meisten Fällen bereits ein
Studienplatz für soziale Arbeit erhalten werden kann. Durch den geringeren Andrang auf
derartigen Studiengänge stehen die Erfolgsaussichten mit einer erfahrungsbasierten
Klagestrategie insgesamt betrachtet sehr gut. Gerne können Sie zwecks Beratung Kontakt
mit uns aufnehmen, wir freuen uns Ihnen als kompetenter Ansprechpartner bei Ihrer
Studienplatzklage zur Seite stehen zu dürfen.

Studienplatzklage in Pharmazie

Nach wie vor haben Absolventen eines Pharmaziestudiums sehr gute Berufsaussichten.
Dennoch bieten derzeit nur 22 Hochschulen in Deutschland den Studiengang Pharmazie
an. Demgegenüber steht eine zwar langsame aber trotzdem monoton steigende Anzahl an
Bewerbern auf die wenigen verfügbaren Studienplätze. Allerdings ist das Verhältnis von
Bewerbern zu verfügbaren Studienplätzen für Pharmazie ein noch deutlich besseres, als
es etwa in medizinischen Studiengängen der Fall ist.
Dies spiegelt sich auch im marginal höher angesetzten Numerus Clausus wieder, welcher
für das aktuelle Wintersemester 2013/14 bei 1,3 bis 1,6 ohne Wartesemester lag. Die
Vergabe der Studienplätze erfolgt zentral über das Portal Hochschulstart.
Insbesondere, wenn die Abiturdurchschnittsnote oberhalb des Numerus Clausus liegt,
bietet eine Studienplatzklage in Pharmazie die Möglichkeit, einen begehrten Studienplatz
zu erhalten. Bei einer Studienplatzklage spielt die Abiturnote praktisch keine Rolle,
vergleichen Sie hierzu unseren Artikel „Studienplatzklage und Abiturnote“.
Da das Klageaufkommen hier deutlich geringer als zum Beispiel in Humanmedizin
einzuschätzen ist, sind keine kostenintensiven Rundschlagverfahren nötig, um
ausreichend hohe Erfolgschancen zu erreichen. In Abhängigkeit von Studienbeginn und
der zeitlichen Situation im Hinblick auf bestimmte Fristen erstellen wir ein individuelles
Klageprogramm für unsere Mandanten.
Um einen Studienplatz in Pharmazie zu erhalten, raten wir unseren Mandanten in der
Regel dazu, acht bis zehn Hochschulen zu verklagen. Doch mit der Aufnahme der
Studienplatzklage sollte nicht unbedingt bis zum Erhalt des Ablehnungsbescheids
gewartet werden. Oftmals ist es dann bereits schon zu spät, da die je nach Hochschule die
Fristen schon verstrichen sein können. Da die Auswahl an Hochschulen gerade in
Pharmazie begrenzt ist, stellt das frühe Tätigwerden einen wichtigen Faktor dar, der
maßgeblich zum Erfolg beiträgt.
Durch unsere spezialisierten Anwälte sind wir dazu in der Lage, Erfahrungswerte aus der
juristischen Praxis mit in die Beurteilungen Ihrer Klagechancen einfließen zu lassen. Im
Endeffekt profitieren Sie durch den Erhalt des gewünschten Studienplatzes davon.

Studienplatzklage Psychologie

Als empirische Wissenschaft befasst sich die Psychologie mit dem Verhalten von
Menschen und dessen Erklärung. Der Bachelor-Studiengang dauert 6 Semester und wird
an vielen Hochschulen im Inland angeboten. Neben Human- und Zahnmedizin zählt das
Studienfach Psychologie weiterhin zu den beliebtesten in Deutschland.
Dementsprechend hoch sind jedes Jahr die Bewerberzahlen unter den Studierenden,
sodass es meist weniger verfügbare Studienplätze als Bewerber gibt. Hieraus resultiert
wiederum ein hoch angesetzter Numerus Clausus, welcher sich derzeit etwa um eine
Abiturdurchschnittsnote von 1,1 bewegt.


Im Gegensatz zu medizinischen Studiengängen sind die Chancen für eine
Studienplatzklage für Psychologie jedoch bedeutsam höher. Dies hängt damit
zusammen, dass die absolute Zahl der Antragssteller im Verhältnis zu den außerhalb der
Kapazitäten verfügbaren Studienplätzen recht gering ist. Im Resultat steigert dies die
Erfolgsaussichten für eine Studienplatzklage im Fach Psychologie beträchtlich.
Insbesondere, wenn der Kläger keine unabdingbaren Ortspräferenzen hat, sind die
Chancen also als gut bis sehr gut zu bewerten.
Gerade wenn die erreichte Abiturnote voraussichtlich nicht mit dem Numerus Clausus in
Einklang zu bringen ist, sollte bereits frühzeitig ein Kapazitätsverfahren vorbereitet
werden. Wird zuerst auf den Ablehnungsbescheid gewartet, kann nämlich der Fall
eintreten, dass bereits Fristen abgelaufen sind und somit kaum mehr ein Studienplatz für
Psychologie erhalten werden kann. Durch unsere langjährige Erfahrung im Bereich der
Studienplatzklagen können wir für unsere Mandantschaft optimale Klageprogramme
erstellen, um die endgültige Chance auf einen Studienplatz im Fach Psychologie zu
maximieren.


Je nachdem, ob der Einstieg zum Sommer- oder Wintersemester erfolgen soll, empfehlen
wir unseren Mandanten etwa zwölf bis 15 Kapazitätsverfahren anzustreben. Dennoch gilt
auch hier abhängig vom Zeitpunkt der Klage die Devise, dass eine zu hohe
Verfahrensanzahl nicht unbedingt zielführend ist.
Zusammenfassend lässt sich in Kurzform festhalten, dass eine Studienplatzklage in
Psychologie mit guten Erfolgschancen verbunden ist. Jedoch ist es von großer Wichtigkeit,
gegebene Fristen penibel einzuhalten. Möglichst sollte die Einschaltung unserer Kanzlei
bereits vor dem Erhalt eines Ablehnungsbescheids erfolgen, damit genug Zeit für die
gründliche Vorbereitung der Studienplatzklage bleibt.

Studienplatzklagen und die Rechtsschutzversicherung

Grundsätzlich ist es möglich, dass Rechtsschutzversicherungen die Kosten für ein
Studienplatzklageverfahren zumindest teilweise übernehmen. Jedoch übernehmen die
Versicherer allenfalls die Kosten für die gerichtliche Auseinandersetzung mit der
Hochschule. Die Kosten für den zwingend erforderlichen außergerichtlichen Antrag auf
Zuweisung eines Studienplatzes außerhalb der regulären Kapazitäten werden von keinen
Rechtsschutzversicherer übernommen. Um die Kosten für Sie zu minimieren rechnen
wir eben diese Tätigkeit am unteren Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Gebühr
nach RVG ab.
Ob die anfallenden Kosten für eine Studienplatzklage von der Rechtsschutzversicherung
gedeckt werden, hängt von vielen Faktoren ab. Zum einen muss das Verwaltungsrecht
mitversichert sein, Hochschulrecht und speziell Studienplatzklagen dürfen jedoch nicht
vom Rechtsschutzvertrag ausgenommen sein. Ferner sind in den meisten
Versicherungsverträgen Wartezeiten und zahlenmäßige Begrenzungen im Hinblick auf
Studienplatzklagen enthalten.
Eine pauschale Aussage, ob die Rechtsschutzversicherung die Kosten für eine oder
mehrere Studienplatzklagen übernimmt, kann demnach nicht getroffen werden.
Tendenziell ist es dennoch so, dass in Neuverträgen ab 2014 nur noch wenige Versicherer
Studienplatzklagen decken. Und falls doch, sind längere Wartezeiten inbegriffen. Somit ist
davon abzuraten, noch kurz vor Semesterbeginn eine Rechtsschutzversicherung
abzuschließen.
Bei Altverträgen der einschlägigen Versicherer hat man hingegen oftmals bessere
Chancen. In der Vergangenheit sind durch folgende Versicherer in hinreichender Anzahl
Kosten in Kapazitätsverfahren übernommen worden; die Auflistung erfolgt ohne Gewähr :
Advocard, Allianz, ARAG, Auxillia, Concordia, D.A.S., DEURAG, DEVK, Domcura, HDI
Gerling, ÖRAG, Provinzial, Rechtsschutz Union, Roland, R+V Versicherungen, VHV,
Zurich.
Aufgrund der hohen Anzahl an Anbietern von Rechtsschutzversicherungen erhebt obige
Aufzählung keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Um eine endgültige Deckungszusage zu erhalten, fordert die Versicherung in der Regel
eine Einschätzung der Erfolgsaussichten der Studienplatzklage an. Diese wird von uns
sodann erteilt, damit der Kostenübernahme in Ihrem Sinne nichts mehr im Weg steht.
Im Rahmen einer Mandatserteilung zur Studienplatzklage holen wir gerne kostenlos eine
Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung ein. Ganz gleich, ob Sie nur ein
einzelnes oder 30 Verfahren führen möchten.

Studienplatzklage bei Masterstudiengängen

Für die meisten Studierenden ist nach dem Bachelorstudiengang ein weiterführender
Masterstudiengang obligatorisch. Trotz der weitgehenden Umstrukturierung der meisten
Studiengänge stellt ein Bachelor-Abschluss insbesondere für Lehramtsstudenten und im
naturwissenschaftlichen Bereich keinen berufsbildenden Abschluss dar. Daher sind viele
Studierende auf einen Studienplatz zum Erreichen des Masters angewiesen.
Demgegenüber mangelt es jedoch an hinreichenden Kapazitäten, um alle Bachelor-
Absolventen weiterführend ausbilden zu können. Dies führt zwingend dazu, dass
Auswahlverfahren seitens der Hochschule durchgeführt werden müssen. Meist wird in
Analogie zum Numerus Clausus eine Notengrenze für das Bachelorzeugnis eingeführt;
manche Hochschulen legen ferner besonderen Wert auf einzelne Leistung im Bachelor.
Wird dem Studierenden ein Masterstudienplatz verweigert, so stellt dies einen Eingriff in
die grundrechtlich geschützte freie Berufswahl desjenigen dar, sodass hierfür die
Erfordernis einer Rechtsgrundlage besteht. Viele Gerichte, so auch das
Oberverwaltungsgericht Münster (NRW), erkennen eine Notengrenze als solche an.
Nichtsdestotrotz müssen für das Auswahlverfahren zum Masterstudiengang präzise
Satzungen vorhanden sein. Zudem muss die Durchführung logischerweise fehlerfrei und
rechtskonform geschehen. Des Weiteren bleibt zu beachten, dass es derzeit noch keine
höchstrichterliche Grundsatzentscheidung bezüglich der Zulässigkeit einzelner
Auswahlkriterien gibt, sodass sich eine Prüfung des Ablehnungsbescheids durch unsere
Kanzlei in jedem Fall lohnt.


Um nun eine Studienplatzklage für ein Masterstudium anzustreben, muss sukzessive und
strategisch geplant vorgegangen werden. Zunächst muss eine Bewerbung außerhalb der
regulären Kapazität für den jeweiligen Studienplatz eingereicht werden. Hierbei ist es von
größter Wichtigkeit, die geltenden Fristen einzuhalten. Wird ein Ablehnungsbescheid
erhalten, so sollte dieser umgehend durch uns auf seine Wirksamkeit geprüft werden, um
keine Rechtsmittelfristen verstreichen zu lassen. Sind genügend hohe Erfolgschancen
vorhanden, wird durch uns Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt.
Es kommt nun zum Kapazitätsverfahren, um den gewünschten Masterstudienplatz zu
erhalten. Grundlegende Anzeichen dafür, dass ein Ablehnungsbescheid unwirksam ist,
sind die fehlende Rechtsgrundlage, mangelhafte Auswahlkriterien sowie die
Nichtanerkennung von Fachhochschulmodulen. Dadurch, dass viele der
Masterstudiengänge noch einigermaßen neu sind, weisen viele der Auswahlverfahren
Fehler auf. Zudem werden derzeit noch wenige Verfahren durchgeführt. Hieraus resultiert
eine geringe Zahl der Antragssteller, unter den die Studienplätze am Ende verteilt werden.
Dies bringt natürlich größere Erfolgschancen für Sie mit sich, welche genutzt werden
sollten.