Studienplatzklage in Pharmazie

Nach wie vor haben Absolventen eines Pharmaziestudiums sehr gute Berufsaussichten.
Dennoch bieten derzeit nur 22 Hochschulen in Deutschland den Studiengang Pharmazie
an. Demgegenüber steht eine zwar langsame aber trotzdem monoton steigende Anzahl an
Bewerbern auf die wenigen verfügbaren Studienplätze. Allerdings ist das Verhältnis von
Bewerbern zu verfügbaren Studienplätzen für Pharmazie ein noch deutlich besseres, als
es etwa in medizinischen Studiengängen der Fall ist.
Dies spiegelt sich auch im marginal höher angesetzten Numerus Clausus wieder, welcher
für das aktuelle Wintersemester 2013/14 bei 1,3 bis 1,6 ohne Wartesemester lag. Die
Vergabe der Studienplätze erfolgt zentral über das Portal Hochschulstart.
Insbesondere, wenn die Abiturdurchschnittsnote oberhalb des Numerus Clausus liegt,
bietet eine Studienplatzklage in Pharmazie die Möglichkeit, einen begehrten Studienplatz
zu erhalten. Bei einer Studienplatzklage spielt die Abiturnote praktisch keine Rolle,
vergleichen Sie hierzu unseren Artikel „Studienplatzklage und Abiturnote“.
Da das Klageaufkommen hier deutlich geringer als zum Beispiel in Humanmedizin
einzuschätzen ist, sind keine kostenintensiven Rundschlagverfahren nötig, um
ausreichend hohe Erfolgschancen zu erreichen. In Abhängigkeit von Studienbeginn und
der zeitlichen Situation im Hinblick auf bestimmte Fristen erstellen wir ein individuelles
Klageprogramm für unsere Mandanten.
Um einen Studienplatz in Pharmazie zu erhalten, raten wir unseren Mandanten in der
Regel dazu, acht bis zehn Hochschulen zu verklagen. Doch mit der Aufnahme der
Studienplatzklage sollte nicht unbedingt bis zum Erhalt des Ablehnungsbescheids
gewartet werden. Oftmals ist es dann bereits schon zu spät, da die je nach Hochschule die
Fristen schon verstrichen sein können. Da die Auswahl an Hochschulen gerade in
Pharmazie begrenzt ist, stellt das frühe Tätigwerden einen wichtigen Faktor dar, der
maßgeblich zum Erfolg beiträgt.
Durch unsere spezialisierten Anwälte sind wir dazu in der Lage, Erfahrungswerte aus der
juristischen Praxis mit in die Beurteilungen Ihrer Klagechancen einfließen zu lassen. Im
Endeffekt profitieren Sie durch den Erhalt des gewünschten Studienplatzes davon.