Studienplatzklage bei Masterstudiengängen

Für die meisten Studierenden ist nach dem Bachelorstudiengang ein weiterführender
Masterstudiengang obligatorisch. Trotz der weitgehenden Umstrukturierung der meisten
Studiengänge stellt ein Bachelor-Abschluss insbesondere für Lehramtsstudenten und im
naturwissenschaftlichen Bereich keinen berufsbildenden Abschluss dar. Daher sind viele
Studierende auf einen Studienplatz zum Erreichen des Masters angewiesen.
Demgegenüber mangelt es jedoch an hinreichenden Kapazitäten, um alle Bachelor-
Absolventen weiterführend ausbilden zu können. Dies führt zwingend dazu, dass
Auswahlverfahren seitens der Hochschule durchgeführt werden müssen. Meist wird in
Analogie zum Numerus Clausus eine Notengrenze für das Bachelorzeugnis eingeführt;
manche Hochschulen legen ferner besonderen Wert auf einzelne Leistung im Bachelor.
Wird dem Studierenden ein Masterstudienplatz verweigert, so stellt dies einen Eingriff in
die grundrechtlich geschützte freie Berufswahl desjenigen dar, sodass hierfür die
Erfordernis einer Rechtsgrundlage besteht. Viele Gerichte, so auch das
Oberverwaltungsgericht Münster (NRW), erkennen eine Notengrenze als solche an.
Nichtsdestotrotz müssen für das Auswahlverfahren zum Masterstudiengang präzise
Satzungen vorhanden sein. Zudem muss die Durchführung logischerweise fehlerfrei und
rechtskonform geschehen. Des Weiteren bleibt zu beachten, dass es derzeit noch keine
höchstrichterliche Grundsatzentscheidung bezüglich der Zulässigkeit einzelner
Auswahlkriterien gibt, sodass sich eine Prüfung des Ablehnungsbescheids durch unsere
Kanzlei in jedem Fall lohnt.


Um nun eine Studienplatzklage für ein Masterstudium anzustreben, muss sukzessive und
strategisch geplant vorgegangen werden. Zunächst muss eine Bewerbung außerhalb der
regulären Kapazität für den jeweiligen Studienplatz eingereicht werden. Hierbei ist es von
größter Wichtigkeit, die geltenden Fristen einzuhalten. Wird ein Ablehnungsbescheid
erhalten, so sollte dieser umgehend durch uns auf seine Wirksamkeit geprüft werden, um
keine Rechtsmittelfristen verstreichen zu lassen. Sind genügend hohe Erfolgschancen
vorhanden, wird durch uns Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt.
Es kommt nun zum Kapazitätsverfahren, um den gewünschten Masterstudienplatz zu
erhalten. Grundlegende Anzeichen dafür, dass ein Ablehnungsbescheid unwirksam ist,
sind die fehlende Rechtsgrundlage, mangelhafte Auswahlkriterien sowie die
Nichtanerkennung von Fachhochschulmodulen. Dadurch, dass viele der
Masterstudiengänge noch einigermaßen neu sind, weisen viele der Auswahlverfahren
Fehler auf. Zudem werden derzeit noch wenige Verfahren durchgeführt. Hieraus resultiert
eine geringe Zahl der Antragssteller, unter den die Studienplätze am Ende verteilt werden.
Dies bringt natürlich größere Erfolgschancen für Sie mit sich, welche genutzt werden
sollten.