Ins Studium einklagen

Immernoch ist Medizin eines der beliebtesten Studienfächer, doch zugleich sind die Studienplätze begrenzt, sodass nur die besten Abiturienten überhaupt eine Chance haben. Wessen Abiturdurchschnittsnote unter den NC (numerus clausus) fällt, der muss sich entweder ein anderesStudienfach aussuchen oder sich auf eine hohe Anzahl von Wartesemestern, welche von den Universitäten bei der Platzvergabe ebenfalls berücksichtigt werden, einstellen. Was vielen jedoch unbekannt ist : Anders als bei Gewinnspielen ist der Rechtsweg nicht ausgeschlossen. Das bedeutet, es ist möglich, sich einen Studienplatz für ein NC-begrenztes Fach einzuklagen. Dieser Weg klingt jedoch einfacher, als er ist. Um keine juristischen Verfahrensfehler z.B. bei der Antragsstellung zu begehen, ist es sinnvoll, sich durch einen Anwalt vertreten zu lassen. Es gibt mittlerweile viele auf Hochschulrecht spezialisierte Kanzleien, welche umfangreiche Klageprogramme, basierend auf langjähriger Erfahrung, erstellen und somit die Chancen auf einen Studienplatz maximieren. Es darf allerdings auch nicht vergessen werden, dass jede Klage mit (hohen) Kosten verbunden ist. Diese variieren je nachdem, ob die Universität anwaltlich vertreten ist, mehrere Klageinstanzen beschritten werden und an wie vielen Hochschulorten eine Klage eingereicht wird. Ferner setzen die Gerichte regional unterschiedlich hohe Streitwerte – auf denen die Rechtsanwaltsvergütung basiert – für die Hochschulklage fest, i.d.R. bewegen sich diese im Bereich von 1000 – 5000 € . Hierauf basierend summieren sich die Gesamtkosten auf etwa 1200 € pro Hochschule, wenn die Hochschule nicht anwaltlich vertreten wird. Zu beachten gilt außerdem, dass die meisten Rechtsschutzversicherungen höchstens 1 Klageverfahren zahlen und dies auch nur nach einer längeren Vertragslaufzeit.