Studienplatzklagen und die Rechtsschutzversicherung

Grundsätzlich ist es möglich, dass Rechtsschutzversicherungen die Kosten für ein
Studienplatzklageverfahren zumindest teilweise übernehmen. Jedoch übernehmen die
Versicherer allenfalls die Kosten für die gerichtliche Auseinandersetzung mit der
Hochschule. Die Kosten für den zwingend erforderlichen außergerichtlichen Antrag auf
Zuweisung eines Studienplatzes außerhalb der regulären Kapazitäten werden von keinen
Rechtsschutzversicherer übernommen. Um die Kosten für Sie zu minimieren rechnen
wir eben diese Tätigkeit am unteren Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Gebühr
nach RVG ab.
Ob die anfallenden Kosten für eine Studienplatzklage von der Rechtsschutzversicherung
gedeckt werden, hängt von vielen Faktoren ab. Zum einen muss das Verwaltungsrecht
mitversichert sein, Hochschulrecht und speziell Studienplatzklagen dürfen jedoch nicht
vom Rechtsschutzvertrag ausgenommen sein. Ferner sind in den meisten
Versicherungsverträgen Wartezeiten und zahlenmäßige Begrenzungen im Hinblick auf
Studienplatzklagen enthalten.
Eine pauschale Aussage, ob die Rechtsschutzversicherung die Kosten für eine oder
mehrere Studienplatzklagen übernimmt, kann demnach nicht getroffen werden.
Tendenziell ist es dennoch so, dass in Neuverträgen ab 2014 nur noch wenige Versicherer
Studienplatzklagen decken. Und falls doch, sind längere Wartezeiten inbegriffen. Somit ist
davon abzuraten, noch kurz vor Semesterbeginn eine Rechtsschutzversicherung
abzuschließen.
Bei Altverträgen der einschlägigen Versicherer hat man hingegen oftmals bessere
Chancen. In der Vergangenheit sind durch folgende Versicherer in hinreichender Anzahl
Kosten in Kapazitätsverfahren übernommen worden; die Auflistung erfolgt ohne Gewähr :
Advocard, Allianz, ARAG, Auxillia, Concordia, D.A.S., DEURAG, DEVK, Domcura, HDI
Gerling, ÖRAG, Provinzial, Rechtsschutz Union, Roland, R+V Versicherungen, VHV,
Zurich.
Aufgrund der hohen Anzahl an Anbietern von Rechtsschutzversicherungen erhebt obige
Aufzählung keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Um eine endgültige Deckungszusage zu erhalten, fordert die Versicherung in der Regel
eine Einschätzung der Erfolgsaussichten der Studienplatzklage an. Diese wird von uns
sodann erteilt, damit der Kostenübernahme in Ihrem Sinne nichts mehr im Weg steht.
Im Rahmen einer Mandatserteilung zur Studienplatzklage holen wir gerne kostenlos eine
Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung ein. Ganz gleich, ob Sie nur ein
einzelnes oder 30 Verfahren führen möchten.