Studienplatzklagen in anderen Studienfächern

Weiterhin und stetig steigt das Interesse an wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen.
Laut statistischem Bundesamt sind derzeit knapp 200.000 Studierende alleine für das
Fach Betriebswirtschaftslehre immatrikuliert. Somit ist BWL das zahlenmäßig beliebteste
Studienfach in Deutschland. Nicht weniger nachgefragt sind jedoch die Fächer VWL und
Jura. Besonders an Fachhochschulen werden zudem spezialisiertere Studiengänge im
wirtschaftswissenschaftlichen Bereich angeboten.


Die Diversität der Studiengänge spiegelt sich auch in den Zulassungsvorraussetzungen
wieder. So verlangen einzelne Hochschulen für das BWL-Studium einen numerus clausus
von 1,5; wohingegen anderorts gänzlich zulassungsfrei studiert werden kann.
Eine Studienplatzklage bedarf in derartig gelagerten Fällen eine genau Prüfung vorab, da
nach der Rechtsauffassung einiger Verwaltungsgerichte ein Kapazitätsverfahren nicht
erfolgreich sein kann, wenn anderswo ohne Zulassungsbeschränkung studiert werden
kann. Aus Erfahrung sind wir hier jedoch mit der regional differierenden Rechtssprechung
vertraut und beraten Sie gerne.


Teilweise reicht es bereits, ein einziges Verfahren anzustreben, um den gewünschten
Studienplatz zu erhalten. Diese und weitere Einzelheiten möchten wir Ihnen jedoch lieber
im persönlichen Gespräch erläutern, da die Auswahl an zur Verfügung stehenden
Studienfächern beinahe unendlich ist und somit hier kein allgemein gültiger Fahrplan für
ein Kapazitätsverfahren dargelegt werden kann. Dennoch führen wir auch gerne für Sie
Verfahren für wenig nachgefragten Studiengänge, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf
und schildern Sie Ihr Anliegen !


Ganz allgemein gilt jedoch – wie im Übrigen bei allen Studienplatzklagen, dass die
Wahrung der Antragsfristen von höchster Priorität ist. Ebenfalls ist eine korrekte
Bewerbung bei den Hochschulen im regulären Verfahren sachdienlich.