Die Klausuren am Ende des Semesters sind geschrieben und einige Tage später werden die Ergebnisse veröffentlicht. Obwohl Du mit einem guten Gefühl den Hörsaal am Klausurtag verlassenhast und auch eigentlich alle Fragen beantworten konntest, steht neben deiner Matrikelnummer lediglich eine 3.0 . Gleichzeitig erreicht Dich eine SMS des Kommilitonen, dem Du stets bei den Übungsaufgaben helfen musstet, in welcher er sich mit einer 1.3 brüstet und sein Glück lobt. Hier scheint doch etwas nicht ganz richtig gelaufen zu sein, denkst Du dir ? Bei schriftlichen Prüfungen solltest Du aus diesem Grund immer zur Klausureinsicht gehen. Hier erhältst Du Gelegenheit, die Korrektur einzusehen und den Korrektor auf eventuelle Fehler aufmerksam zu machen. Und die passieren bei mehreren hundert Klausuren, welche in sehr kurzerZeit zu korrigieren sind durchaus schnell. Auch kann etwas schlecht lesbar oder eine Formulierung deinerseits unklar gewesen sein – mit einer kurzen Reklamation lassen sich hier oftmals noch einige Punkte herausholen. Dies lohnt sich insbesondere, wenn es zur nächst-besseren Zensur nur noch wenige Punkte aufzuholen gilt. Geht der Prüfer auf deine Einwände nicht ein, brauchst Du jedoch keinen in entsprechenden Hollywoodproduktionen dargestellten heroischen Advokaten, welcher sich der Ungerechtigkeit in der Welt – deiner Benotung – annimmt. Trotzalledem musst Du prinzipiell keine Benotung so hinnehmen und solltest schnell handeln, wenn Du dich ungerecht behandelt fühlst.Während einer mündlichen Prüfung solltest Du Einwände grundsätzlich direkt mitteilen und im Sinne der späteren Beweisführung in das Prüfungsprotokoll aufnehmen lassen. Bei einer schriftlichen Prüfung hingegen ist die Beweisführung bei einer Anfechtung grundsätzlich leichter. Die Beweisführung ist deshalb so ein wichtiger Punkt, da die Beweislast für die Unrichtigkeit des Prüfungsergebnisses bei Dir als Prüfling liegt. Einen etwaigen Einspruch sollte man ferner über einen auf Prüfungsrecht spezialisieren Anwalt einlegen, da dieser sich juristisch auf Augenhöhe mit der Hochschule auseinandersetzen kann. Deine örtliche Anwaltskammer ist in der Lage, dir einen versierten Kollegen vor Ort zu empfehlen; dennoch solltest Du dir darüber bewusst sein, dass ein Anwalt entsprechende Gebühren verlangt. Ein Einspruch gegen ein Prüfungsergebnis muss immer wohl begründet sein, das weitläufige „Bauchgefühl“, dass eine Prüfung nicht mit rechten Dingen verlief zählt vor Gericht nämlich nicht. Du solltest die Prüfungsdokumentation sorgfältig und objektiv nach Fehlern prüfen. Auch solltest Du die Prüfungssituation als solche unter die Lupe nehmen. Zum Beispiel kann laute Baustelle neben des Prüfungsraum durch die davon ausgehende Lärmemission als sog. Verfahrensmangel gelten und damit die Prüfung hinfällig werden lassen. Soetwas ist jedoch stets das Ergebnis einer Einzelfallentscheidung nach erfolgter Interessensabwägung. Ist der Einspruch erfolgreich eingereicht, kommt es zur Verhandlung vor dem örtlichen Verwaltungsgericht. Hiernach bist Du – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens – sicherlich um die eine oder andere Erfahrung reicher.