Erfolgschancen einer Studienplatzklage

In der Erwägung, ob eine Studienplatzklage sinnvoll ist, darf die Bewertung der
Erfolgschancen nicht außen vor bleiben. In jedem Fall ist es aber unser Ziel, Ihre
Aussichten auf Erfolg durch anwaltliche Expertise zu maximieren. Grundsätzlich werden
die Chancen einer Studienplatzklage vom Verhältnis von der Anzahl der Kläger zu den
vorhandenen Studienplätzen bestimmt, da das Gericht diese meist per Losverfahren
zuordnet.
Besonders in den beliebtesten Studienfächern wie Zahnmedizin, Psychologie und allen
voran Humanmedizin, häufen sich die Studienplatzklagen jedes Semester. So gibt es
teilweise mehrere hundert Antragssteller auf einen Studienplatz. Dementsprechend gering
sind die Erfolgswahrscheinlichkeiten für eine isolierte Klage. Daher ist es praktisch
unerlässlich, mehrere Hochschulen gleichzeitig im Rahmen des Kapazitätsverfahrens zu
verklagen, um die aufsummierte Erfolgschance zu erhöhen.
Dies gilt jedoch nur für Studienfächer wie Medizin. In anderen Studiengängen reicht
teilweise bereits eine Klage aus, um den gewünschten Erfolg zu erzielen. Allerdings gilt
der allseits bekannte Grundsatz „viel hilft viel“ nicht für Studienplatzklagen. Wenn die
Anzahl der verklagten Hochschulen stetig erhöht wird, verklagt man irgendwann
zwangsläufig auch Universitäten, an denen die Erfolgschance gegen Null tendiert.
Außerdem ist die sinnvolle Anzahl an zu verklagenden Hochschulen zum Wintersemester
eine anderen als zum Sommersemester, da die Anzahl der Antragssteller ebenfalls variiert.
Des weiteren gehört es für uns zu einer Selbstverständlichkeit, ein individuelles
Klageprogramm nach Mandatserteilung für Sie zusammenzustellen. Dieses ist dann
passgenau auf Ihre Studienwünsche zugeschnitten.
Um möglichst gute Erfolgsaussichten zu erzielen ist es mittlerweile ebenfalls von großer
Bedeutung, eine taktisch durchdachte Bewerbung bei Hochschulstart einzureichen.
Zumindest in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Hamburg, Mecklenburg-
Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen sollte bei der Ortspräferenz eine Hochschule
eingetragen werden, welche verklagt werden soll.
Ferner können wir die Erfolgschancen für einzelne Hochschulen aufgrund unserer
langjährigen Erfahrung im Hochschulrecht meist gut einschätzen.
Abschließend sei noch gesagt, dass ,ungeachtet von allen oben angeführten Punkten, die
Einhaltung der Fristen wohlmöglich den größten Einfluss auf den Erfolg einer
Studienplatzklage. Daher ist es zweckmäßig, sich bereits für durch uns im
Kapazitätsverfahren beraten zu lassen.