Dauer von Studienplatzklagen

Ein entscheidender Faktor zur Beurteilung des Nutzens einer Studienplatzklage ist
insbesondere Dauer eines solchen. Oft werden mit Gerichtsverfahren lange Wartezeiten
assoziiert, welche für den Kläger gerade im Kapazitätsverfahren nicht zielführend wären.
Daher streben wir im Sinne unserer Mandanten immer ein Eilverfahren vor dem
Verwaltungsgericht an, um die Verfahrensdauer möglichst weit zu reduzieren. Da die
Zeiten bis zum Vorliegen einer gerichtlichen Entscheidung stark variieren, ist unsere
Zielsetzung vielmehr ein außergerichtlicher Zulassungsvergleich. Dieser kann ohne lange
andauernden bürokratischen Aufwand vor Gericht mit der beklagten Hochschule
abgeschlossen werden. Diese Taktik ist jedoch einigen Hochschulen bekannt, sodass
diese zunächst einmal abwarten, wie viele Studienplatzklagen sich aufsummieren.
Hierdurch zieht sich die Dauer des Verfahrens leider in einigen Ausnahmen künstlich in
die Länge. Aus diesem Grund können o.g. Zulassungsvergleiche oftmals erst in zweiter
Instanz während des anhängigen Beschwerdeverfahrens erzielt werden.
Ein weiterer Vorteil eines Zulassungsvergleichs im Gegensatz zu einer gerichtlichen
Entscheidung ist neben der minimierten Verfahrensdauer die Sicherheit des
Studienplatzes. Während der Erhalt des Studienplatzes die Basis des Vergleichs darstellt,
werden am Ende eines Gerichtsverfahrens die Studienplätze unter allen Klägern verlost.
Somit die die Wahrscheinlichkeit, den ersehnten Studienplatz zu erhalten, im Endeffekt
eine geringere.


Sollte der Fall eintreten, dass zunächst kein außergerichtlicher Vergleich mit der beklagten
Hochschule erzielt werden kann, so existieren zwei Möglichkeiten für den weiteren Verlauf
des Kapazitätsverfahrens. Zum einen kann das Gericht die Empfehlung eines Vergleichs
unter den Parteien aussprechen. Unter der Maßgabe, dass die Studienplatzklage zum
Vergleich zurückgezogen wird, kann so zügig ohne lange Verfahrensdauer das Ziel
unseres Mandanten erreicht werden.


Andererseits ist kann das Gericht auch zunächst die vorhandene Kapazität an
Studienplätzen feststellen uns diese dann unter den Klägern verteilen. Meist wird hier das
Losverfahren herangezogen, andere Verteilungsschlüssel sind jedoch ebenso üblich. Eine
Erläuterungen hierzu finden sie im Artikel „Abiturnote und Studienplatzklage“. Durch das
Instrument des Eilverfahrens schaffen wir es in der Regel, die Verfahrensdauer einer
Studienplatzklage von Antragsstellung bis zum Studienplatz auf drei bis vier Monate zu
reduzieren. Demnach werden die ersten Entscheidungen meist Ende April das
Sommersemester betreffend gefällt. Analog dazu werden auf dem Klageweg die ersten
Studienplätze für das Wintersemester Ende Oktober vergeben.
In der Gesamtheit betrachtet ist es also eine unserer Maximen, die Verfahrensdauer für
Sie so kurz wie möglich zu halten, damit Sie schnellstens zum Erfolg kommen.