Archiv des Autors: Oliver Schmid

Studienplatzklage in Pharmazie

Nach wie vor haben Absolventen eines Pharmaziestudiums sehr gute Berufsaussichten.
Dennoch bieten derzeit nur 22 Hochschulen in Deutschland den Studiengang Pharmazie
an. Demgegenüber steht eine zwar langsame aber trotzdem monoton steigende Anzahl an
Bewerbern auf die wenigen verfügbaren Studienplätze. Allerdings ist das Verhältnis von
Bewerbern zu verfügbaren Studienplätzen für Pharmazie ein noch deutlich besseres, als
es etwa in medizinischen Studiengängen der Fall ist.
Dies spiegelt sich auch im marginal höher angesetzten Numerus Clausus wieder, welcher
für das aktuelle Wintersemester 2013/14 bei 1,3 bis 1,6 ohne Wartesemester lag. Die
Vergabe der Studienplätze erfolgt zentral über das Portal Hochschulstart.
Insbesondere, wenn die Abiturdurchschnittsnote oberhalb des Numerus Clausus liegt,
bietet eine Studienplatzklage in Pharmazie die Möglichkeit, einen begehrten Studienplatz
zu erhalten. Bei einer Studienplatzklage spielt die Abiturnote praktisch keine Rolle,
vergleichen Sie hierzu unseren Artikel „Studienplatzklage und Abiturnote“.
Da das Klageaufkommen hier deutlich geringer als zum Beispiel in Humanmedizin
einzuschätzen ist, sind keine kostenintensiven Rundschlagverfahren nötig, um
ausreichend hohe Erfolgschancen zu erreichen. In Abhängigkeit von Studienbeginn und
der zeitlichen Situation im Hinblick auf bestimmte Fristen erstellen wir ein individuelles
Klageprogramm für unsere Mandanten.
Um einen Studienplatz in Pharmazie zu erhalten, raten wir unseren Mandanten in der
Regel dazu, acht bis zehn Hochschulen zu verklagen. Doch mit der Aufnahme der
Studienplatzklage sollte nicht unbedingt bis zum Erhalt des Ablehnungsbescheids
gewartet werden. Oftmals ist es dann bereits schon zu spät, da die je nach Hochschule die
Fristen schon verstrichen sein können. Da die Auswahl an Hochschulen gerade in
Pharmazie begrenzt ist, stellt das frühe Tätigwerden einen wichtigen Faktor dar, der
maßgeblich zum Erfolg beiträgt.
Durch unsere spezialisierten Anwälte sind wir dazu in der Lage, Erfahrungswerte aus der
juristischen Praxis mit in die Beurteilungen Ihrer Klagechancen einfließen zu lassen. Im
Endeffekt profitieren Sie durch den Erhalt des gewünschten Studienplatzes davon.

Studienplatzklage Psychologie

Als empirische Wissenschaft befasst sich die Psychologie mit dem Verhalten von
Menschen und dessen Erklärung. Der Bachelor-Studiengang dauert 6 Semester und wird
an vielen Hochschulen im Inland angeboten. Neben Human- und Zahnmedizin zählt das
Studienfach Psychologie weiterhin zu den beliebtesten in Deutschland.
Dementsprechend hoch sind jedes Jahr die Bewerberzahlen unter den Studierenden,
sodass es meist weniger verfügbare Studienplätze als Bewerber gibt. Hieraus resultiert
wiederum ein hoch angesetzter Numerus Clausus, welcher sich derzeit etwa um eine
Abiturdurchschnittsnote von 1,1 bewegt.


Im Gegensatz zu medizinischen Studiengängen sind die Chancen für eine
Studienplatzklage für Psychologie jedoch bedeutsam höher. Dies hängt damit
zusammen, dass die absolute Zahl der Antragssteller im Verhältnis zu den außerhalb der
Kapazitäten verfügbaren Studienplätzen recht gering ist. Im Resultat steigert dies die
Erfolgsaussichten für eine Studienplatzklage im Fach Psychologie beträchtlich.
Insbesondere, wenn der Kläger keine unabdingbaren Ortspräferenzen hat, sind die
Chancen also als gut bis sehr gut zu bewerten.
Gerade wenn die erreichte Abiturnote voraussichtlich nicht mit dem Numerus Clausus in
Einklang zu bringen ist, sollte bereits frühzeitig ein Kapazitätsverfahren vorbereitet
werden. Wird zuerst auf den Ablehnungsbescheid gewartet, kann nämlich der Fall
eintreten, dass bereits Fristen abgelaufen sind und somit kaum mehr ein Studienplatz für
Psychologie erhalten werden kann. Durch unsere langjährige Erfahrung im Bereich der
Studienplatzklagen können wir für unsere Mandantschaft optimale Klageprogramme
erstellen, um die endgültige Chance auf einen Studienplatz im Fach Psychologie zu
maximieren.


Je nachdem, ob der Einstieg zum Sommer- oder Wintersemester erfolgen soll, empfehlen
wir unseren Mandanten etwa zwölf bis 15 Kapazitätsverfahren anzustreben. Dennoch gilt
auch hier abhängig vom Zeitpunkt der Klage die Devise, dass eine zu hohe
Verfahrensanzahl nicht unbedingt zielführend ist.
Zusammenfassend lässt sich in Kurzform festhalten, dass eine Studienplatzklage in
Psychologie mit guten Erfolgschancen verbunden ist. Jedoch ist es von großer Wichtigkeit,
gegebene Fristen penibel einzuhalten. Möglichst sollte die Einschaltung unserer Kanzlei
bereits vor dem Erhalt eines Ablehnungsbescheids erfolgen, damit genug Zeit für die
gründliche Vorbereitung der Studienplatzklage bleibt.

Studienplatzklagen und die Rechtsschutzversicherung

Grundsätzlich ist es möglich, dass Rechtsschutzversicherungen die Kosten für ein
Studienplatzklageverfahren zumindest teilweise übernehmen. Jedoch übernehmen die
Versicherer allenfalls die Kosten für die gerichtliche Auseinandersetzung mit der
Hochschule. Die Kosten für den zwingend erforderlichen außergerichtlichen Antrag auf
Zuweisung eines Studienplatzes außerhalb der regulären Kapazitäten werden von keinen
Rechtsschutzversicherer übernommen. Um die Kosten für Sie zu minimieren rechnen
wir eben diese Tätigkeit am unteren Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Gebühr
nach RVG ab.
Ob die anfallenden Kosten für eine Studienplatzklage von der Rechtsschutzversicherung
gedeckt werden, hängt von vielen Faktoren ab. Zum einen muss das Verwaltungsrecht
mitversichert sein, Hochschulrecht und speziell Studienplatzklagen dürfen jedoch nicht
vom Rechtsschutzvertrag ausgenommen sein. Ferner sind in den meisten
Versicherungsverträgen Wartezeiten und zahlenmäßige Begrenzungen im Hinblick auf
Studienplatzklagen enthalten.
Eine pauschale Aussage, ob die Rechtsschutzversicherung die Kosten für eine oder
mehrere Studienplatzklagen übernimmt, kann demnach nicht getroffen werden.
Tendenziell ist es dennoch so, dass in Neuverträgen ab 2014 nur noch wenige Versicherer
Studienplatzklagen decken. Und falls doch, sind längere Wartezeiten inbegriffen. Somit ist
davon abzuraten, noch kurz vor Semesterbeginn eine Rechtsschutzversicherung
abzuschließen.
Bei Altverträgen der einschlägigen Versicherer hat man hingegen oftmals bessere
Chancen. In der Vergangenheit sind durch folgende Versicherer in hinreichender Anzahl
Kosten in Kapazitätsverfahren übernommen worden; die Auflistung erfolgt ohne Gewähr :
Advocard, Allianz, ARAG, Auxillia, Concordia, D.A.S., DEURAG, DEVK, Domcura, HDI
Gerling, ÖRAG, Provinzial, Rechtsschutz Union, Roland, R+V Versicherungen, VHV,
Zurich.
Aufgrund der hohen Anzahl an Anbietern von Rechtsschutzversicherungen erhebt obige
Aufzählung keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Um eine endgültige Deckungszusage zu erhalten, fordert die Versicherung in der Regel
eine Einschätzung der Erfolgsaussichten der Studienplatzklage an. Diese wird von uns
sodann erteilt, damit der Kostenübernahme in Ihrem Sinne nichts mehr im Weg steht.
Im Rahmen einer Mandatserteilung zur Studienplatzklage holen wir gerne kostenlos eine
Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung ein. Ganz gleich, ob Sie nur ein
einzelnes oder 30 Verfahren führen möchten.

Studienplatzklage bei Masterstudiengängen

Für die meisten Studierenden ist nach dem Bachelorstudiengang ein weiterführender
Masterstudiengang obligatorisch. Trotz der weitgehenden Umstrukturierung der meisten
Studiengänge stellt ein Bachelor-Abschluss insbesondere für Lehramtsstudenten und im
naturwissenschaftlichen Bereich keinen berufsbildenden Abschluss dar. Daher sind viele
Studierende auf einen Studienplatz zum Erreichen des Masters angewiesen.
Demgegenüber mangelt es jedoch an hinreichenden Kapazitäten, um alle Bachelor-
Absolventen weiterführend ausbilden zu können. Dies führt zwingend dazu, dass
Auswahlverfahren seitens der Hochschule durchgeführt werden müssen. Meist wird in
Analogie zum Numerus Clausus eine Notengrenze für das Bachelorzeugnis eingeführt;
manche Hochschulen legen ferner besonderen Wert auf einzelne Leistung im Bachelor.
Wird dem Studierenden ein Masterstudienplatz verweigert, so stellt dies einen Eingriff in
die grundrechtlich geschützte freie Berufswahl desjenigen dar, sodass hierfür die
Erfordernis einer Rechtsgrundlage besteht. Viele Gerichte, so auch das
Oberverwaltungsgericht Münster (NRW), erkennen eine Notengrenze als solche an.
Nichtsdestotrotz müssen für das Auswahlverfahren zum Masterstudiengang präzise
Satzungen vorhanden sein. Zudem muss die Durchführung logischerweise fehlerfrei und
rechtskonform geschehen. Des Weiteren bleibt zu beachten, dass es derzeit noch keine
höchstrichterliche Grundsatzentscheidung bezüglich der Zulässigkeit einzelner
Auswahlkriterien gibt, sodass sich eine Prüfung des Ablehnungsbescheids durch unsere
Kanzlei in jedem Fall lohnt.


Um nun eine Studienplatzklage für ein Masterstudium anzustreben, muss sukzessive und
strategisch geplant vorgegangen werden. Zunächst muss eine Bewerbung außerhalb der
regulären Kapazität für den jeweiligen Studienplatz eingereicht werden. Hierbei ist es von
größter Wichtigkeit, die geltenden Fristen einzuhalten. Wird ein Ablehnungsbescheid
erhalten, so sollte dieser umgehend durch uns auf seine Wirksamkeit geprüft werden, um
keine Rechtsmittelfristen verstreichen zu lassen. Sind genügend hohe Erfolgschancen
vorhanden, wird durch uns Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt.
Es kommt nun zum Kapazitätsverfahren, um den gewünschten Masterstudienplatz zu
erhalten. Grundlegende Anzeichen dafür, dass ein Ablehnungsbescheid unwirksam ist,
sind die fehlende Rechtsgrundlage, mangelhafte Auswahlkriterien sowie die
Nichtanerkennung von Fachhochschulmodulen. Dadurch, dass viele der
Masterstudiengänge noch einigermaßen neu sind, weisen viele der Auswahlverfahren
Fehler auf. Zudem werden derzeit noch wenige Verfahren durchgeführt. Hieraus resultiert
eine geringe Zahl der Antragssteller, unter den die Studienplätze am Ende verteilt werden.
Dies bringt natürlich größere Erfolgschancen für Sie mit sich, welche genutzt werden
sollten.

Dauer von Studienplatzklagen

Ein entscheidender Faktor zur Beurteilung des Nutzens einer Studienplatzklage ist
insbesondere Dauer eines solchen. Oft werden mit Gerichtsverfahren lange Wartezeiten
assoziiert, welche für den Kläger gerade im Kapazitätsverfahren nicht zielführend wären.
Daher streben wir im Sinne unserer Mandanten immer ein Eilverfahren vor dem
Verwaltungsgericht an, um die Verfahrensdauer möglichst weit zu reduzieren. Da die
Zeiten bis zum Vorliegen einer gerichtlichen Entscheidung stark variieren, ist unsere
Zielsetzung vielmehr ein außergerichtlicher Zulassungsvergleich. Dieser kann ohne lange
andauernden bürokratischen Aufwand vor Gericht mit der beklagten Hochschule
abgeschlossen werden. Diese Taktik ist jedoch einigen Hochschulen bekannt, sodass
diese zunächst einmal abwarten, wie viele Studienplatzklagen sich aufsummieren.
Hierdurch zieht sich die Dauer des Verfahrens leider in einigen Ausnahmen künstlich in
die Länge. Aus diesem Grund können o.g. Zulassungsvergleiche oftmals erst in zweiter
Instanz während des anhängigen Beschwerdeverfahrens erzielt werden.
Ein weiterer Vorteil eines Zulassungsvergleichs im Gegensatz zu einer gerichtlichen
Entscheidung ist neben der minimierten Verfahrensdauer die Sicherheit des
Studienplatzes. Während der Erhalt des Studienplatzes die Basis des Vergleichs darstellt,
werden am Ende eines Gerichtsverfahrens die Studienplätze unter allen Klägern verlost.
Somit die die Wahrscheinlichkeit, den ersehnten Studienplatz zu erhalten, im Endeffekt
eine geringere.


Sollte der Fall eintreten, dass zunächst kein außergerichtlicher Vergleich mit der beklagten
Hochschule erzielt werden kann, so existieren zwei Möglichkeiten für den weiteren Verlauf
des Kapazitätsverfahrens. Zum einen kann das Gericht die Empfehlung eines Vergleichs
unter den Parteien aussprechen. Unter der Maßgabe, dass die Studienplatzklage zum
Vergleich zurückgezogen wird, kann so zügig ohne lange Verfahrensdauer das Ziel
unseres Mandanten erreicht werden.


Andererseits ist kann das Gericht auch zunächst die vorhandene Kapazität an
Studienplätzen feststellen uns diese dann unter den Klägern verteilen. Meist wird hier das
Losverfahren herangezogen, andere Verteilungsschlüssel sind jedoch ebenso üblich. Eine
Erläuterungen hierzu finden sie im Artikel „Abiturnote und Studienplatzklage“. Durch das
Instrument des Eilverfahrens schaffen wir es in der Regel, die Verfahrensdauer einer
Studienplatzklage von Antragsstellung bis zum Studienplatz auf drei bis vier Monate zu
reduzieren. Demnach werden die ersten Entscheidungen meist Ende April das
Sommersemester betreffend gefällt. Analog dazu werden auf dem Klageweg die ersten
Studienplätze für das Wintersemester Ende Oktober vergeben.
In der Gesamtheit betrachtet ist es also eine unserer Maximen, die Verfahrensdauer für
Sie so kurz wie möglich zu halten, damit Sie schnellstens zum Erfolg kommen.

Abiturnote und Studienplatzklage

Welche Rolle spielt die Abiturdurchschnittsnote bei einer Studienplatzklage? Oft wird uns im Rahmen einer Erstberatung diese Frage gestellt. Grundsätzlich hat der
Notendurchschnitt des Abiturzeugnisses keinen Einfluss auf den Erfolg einer
Studienplatzklage. Nach §12 GG Abs.1 steht es nämlich jedem, der eine
Hochschulzugangsberechtigung erworben hat, frei, den Klageweg zum Studienplatz zu
beschreiten. Dies ist im Übrigen die Grundlage einer jeden Studienplatzklage.
Zugleich bedeutet das, dass ebenfalls die Chancen für den Erfolg einer solchen Klage
prinzipiell vom numerus clausus unabhängig zu betrachten sind. Es ist lediglich
erforderlich, dass der Kläger einen Abschluss vorweisen kann, der zum Studium an der
gewünschten Hochschule berechtigt. In der Regel stellt das Abitur einen solchen dar und
eben nicht eine bestimmte Durchschnittsnote.
Durch Doppeljahrgänge und die steigende Anzahl von Studierenden ist es jedoch
mittlerweile nicht mehr wie früher gesichert, dass durch eine Studienplatzklage auch mit
schlechterem Abiturschnitt der gewünschte Studienplatz erhalten wird. Begründet wird
dies insbesondere dadurch, dass es gerade in beliebten Studienfächern wie
Humanmedizin, Tiermedizin, Psychologie und Pharmakologie oft mehr Antragssteller bei
der Studienplatzklage als zurückgehaltene Studienplätze gibt. Selbige weisen oftmals
verschieden gute Abiturnoten sowie anderweitige Qualifikationen vor. Hierdurch stehen
die Verwaltungsgerichte in erster Instanz vor einem Verteilungsproblem.
Die Lösung jenes Problems erfolgt regional unterschiedlich. Meist wird die Verteilung der
vorhandene Studienplätze aber mithilfe eines Losverfahrens bestimmt. Nichtsdestotrotz
gibt es auch Ausnahmen von dieser Verfahrensweise: In Schleswig-Holstein zum Beispiel
orientieren sich die Verwaltungsgerichte erstinstanzlich an den Vergabekriterien von
Hochschulstart, welche zu 40 % die Abiturdurchschnittsnote und zu 60 % die Anzahl
der Wartesemester einbeziehen. Ebenfalls in Rheinland-Pfalz findet die Abiturnote
Einfluss in die Verteilungsquote für vorhandene Studienplätze im Kapazitätsverfahren.
Insofern in erster Instanz der Studienplatzklage dem Antrag durch das Verwaltungsgericht
nicht stattgegeben wurde, so führt das Rechtsmittel der Beschwerde zweitinstanzlich zum
Oberverwaltungsgericht oder zu einem der Verwaltungsgerichtshöfe. Dort werden die
vorhandenen Studienplätze lediglich aufgrund des Vortrags durch den Anwalt vergeben.
Durch unsere langjährige Erfahrung können wir hier Ihre Chancen auf einen Studienplatz
unabhängig von ihrem Notendurchschnitt im Abitur maximieren.
Zusammenfassend betrachtet lässt sich konstatieren, dass weniger die Abiturnote als
eine kluge und auf Erfahrungswerten basierende Strategie für den Erfolg Ihrer
Studienplatzklage entscheidend sind. Es wird gut ersichtlich, dass die Chancen für ein
Kapazitätsverfahren von vielen Parametern abhängen. Weiterführende Erläuterungen
hierzu finden sie im Artikel „Erfolgschancen einer Studienplatzklage“ auf dieser Seite.
Sollten Sie Beratungsbedarf haben, stehen wir Ihnen gerne mit unseren kompetenten
sowie erfahrenen Ansprechpartnern zur Verfügung. Wir freuen uns auf Sie und Ihr
Anliegen!

Was kostet ein Studium

Eine Packung Studentenfutter kostet im Angebot knapp einen Euro, eine Brustvergrößerung schon mehrere Tausende und für einen Sportwagen muss man noch höhere Summen auf den Tisch legen. Doch was kostet eigentlich so ein Studium, kann man hier überhaupt pauschale Summen festlegen ?Sicherlich hat jeder Student einen individuellen Bedarf, dennoch gibt das BMBF (Bundesministerium für Bildung und Forschung) regelmäßig eine Sozialerhebung durch das Studentenwerk in Auftrag, welche den finanziellen Aufwand eines Studiums durch empirische Ermittlung quantifizieren soll. Der durchschnittliche Student hat eine 44-Stunden Woche, es ist offensichtlich, dass hier nicht viel Zeit zum Geldverdienen bleibt. Doch auch, wenn Du finanzielle Unterstützung durch deine Elter erhältst, solltest Du dir einen Finanzplan erstellen und Dir über die Kosten eines Studiums bewusst sein. Die letze Sozialerhebung fand 2010 Stand, die Daten sind entsprechend von 2009. Die nachfolgenden, vom BMBF ermittelten Zahlen, sollen Dir einen ungefähren Überblick geben. Da alles immer teurer wird, solltest Du noch einen Puffer draufschlagen.1. Miete inkl. NK : 288,50 €2. Lebensmittel160,50 €3. Kleidung 53,00 €4. Lernmittel 34,00 €5. Verkehrsmittel 82,00 €6. Krankenversicherung 29,50 €7. Semesterbeiträge 54,00 €8. Kommunikation 36,50 €9. Kultur und Sport 64,00 €Diese Liste erhebt natürlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit und spiegelt nur einen Mittelwert wider. Hinzu kommen auf jeden Fall noch Kosten für die Freizeitgestaltung, welche bei einem Studenten auch nicht zu vernachlässigen sind. Beim durchschnittlichen Student kommt so ein Gesamtbetrag von etwa 800 € zusammen. Dieser Betrag wird schnell höher, wenn an einer privaten Hochschule studiert werden soll, oftmals betragen die Studiengebühren hier mehrere Tausend Euro im Semester. Es lohnt sich also in jedem Fall, einen Haushaltsplan zu erstellen und Einsparungspotential so zu evaluieren.

Verstehen von Hochschulrankings

Ob die deutschen Singlecharts, der neue Vergleichstest in der Autozeitschrift – überall gibt es Rankings, die uns bei Auswahlprozessen unterstützen sollen. Genauso ist es auch bei Hochschulen.Doch bevor man die Wahl der zukünftigen Hochschule, und damit seine Zukunft, durch ein solches Ranking beeinflussen lässt, sollte man dies zunächst kritisch hinterfragen. Derartige Rankings haben stets einen wirtschaftlichen Hintergrund, sodass Du dich mit folgenden Fragen auseinander setzen solltest : Wer hat das Ranking erstellt ? Nach welchen (objektiven) Kriterien wurde beurteilt ? Wie deckt sich das Ranking mit vergleichbaren Beurteilungen ?Im Nachfolgenden möchten wir Euch einige, bedeutsame Rankings vorstellen. Natürlich solltet Ihr euch jedoch nicht nur anhand einer Rankingplatzierung für einen Studienort entscheiden. Das CHE-Ranking z.B. wird vom „Centrum für Hochschulentwicklung“ erstellt und basiert auf Datenwie der Ausstattung einer Hochschule, dem Personalkontingent und Meinungsumfragen unter Dozenten, Studenten und Absolventen. Es gibt beim CHE-Ranking keine Ordnungsrelation im eigentlichen Sinne, viel mehr werden die Hochschulen in Kategorieren eingeteilt, sodass ihr noch nach persönlichen Kriterien filternkönnt.Ein weiteres bekanntes Ranking ist das der Wirtschaftswoche, welches regelmäßig veröffentlicht wird. Die Ergebnisse kommen hier dadurch zustande, das Personalverantwortliche dahingehend befragt werden, welche Hochschule am besten auf den zukünftigen Job vorbereitet. Das Ergebnis ist eine nach Fachbereichen aufgeschlüsselte Bestenliste der Universitäten – jedoch sind logischerweise nur wirtschaftsorientierte Studiengänge hier vertreten. Dieses Ranking ist folglich für diejenigen interessant, die später ihr Geld in der freien Wirtschaft verdienen möchten.Ebenso gibt es noch internetbasierte Rankingsysteme. Eines davon ist z.B. „meinprof.de“, hier können Studenten Lehrveranstaltungen der Universität anhand von Kriterien wie „Fairness“, „Verständlichkeit“ und „Spaßfaktor“ bewerten. Nachteil hierbei ist, dass kritische Studenten tendenziell eher dazu neigen, Bewertungen abzugeben und somit das Ergebnis nicht unbedingt reproduzierbar ist. Da das Bewerten von Universitäten natürlich kein Trend ist, der nur in Deutschland auftritt, gibt es ebenfalls internationale Rankings. Diese sind insbesondere für diejenigen relevant, die ein Studiumim Ausland in Erwägung ziehen. Das „Times Higher Education“ Ranking zum Bespiel erhebt Daten in über 130 Ländern im Hinblick auf Veröffentlichungen und Ruf einer Hochschule. Hieraus wird dann anschließend eine Bestenliste der internationalen Universitäten anhand deren Reputation erstellt. Die Qualität der eigentliche Lehre fließt jedoch nicht in die Platzierung mit ein. Zu beachten gilt hier, dass sich dieses Ranking sich eher an akademisches Personal als an Studenten richtet.Abschließend kann festgehalten werden, dass Rankings zwar bei der Hochschulauswahl helfen können, jedoch nicht alleinig zur Beurteilung herangezogen werden sollten.

Unterkunft und Reisen

Um im Studium nicht nur arbeiten zu müssen sondern auch Spaß haben und das lockere Studentenleben genießen zu können, gibt es in diesem Artikel Tipps wie die meisten von euch noch einiges an Geld sparen können.Da viele Studenten ja mit Studienbeginn auch von zu Hause ausziehen muss man sich dann natürlich auch um viele Sachen wie Versicherungen, Wohnung und alles was das eigene Portmonnaie betrifft kümmern.Vieles wenn nicht sogar das meiste davon ist teuer aber gerade als Student kann man mit speziellen Tarifen und Vergünstigungen viel sparen und dabei trotzdem die selbe Qualität erhalten wie alle anderen auch, denn schließlich werden die Tarife angeboten um euch möglichst früh als Kunden zu gewinnen und um euch als solche zu halten muss auch der entsprechende Service geboten werden.Vorweg: Ihr solltet bei allen Tarifen die ihr vergleicht auch immer die Infos aus mehreren Quellen beziehen. Das heißt das man nicht nur zu einem Anbieter geht und fragt oder nur ein Portal zum Preisvergleich im Internet nutzt da jeder ein anderes Angebot hat.Angefangen beim wohnen kann man z.B. in Studentenwohnheime oder WG’s ziehen, was natürlich schon Kosten spart und ihr müsst euch eventuell noch nicht einmal um Verträge rund um das neue zu Hause kümmern. Wenn ihr aber doch in eine eigene Bude zieht und euch um Verträge wie Strom kümmern müsst lohnt sich immer ein Preisvergleich auf Seiten wie verivox oder check24.Für alle BAföG-Bezieher kommt hier noch die Info das ihr euch auch von der GEZ befreien lassen könnt. Das müsst ihr aber jedes Jahr aufs Neue tun und den Antrag zusammen mit einer Kopie euresBAföG-Bescheids abgeben. Jetzt braucht jeder Student natürlich auch Internet. Egal ob am Computer oder dem Handy (in den meisten Fällen gibt es bei vielen Anbietern auch Kombi-Tarife auch mit Fernsehen oder Festnetzanschluss) aber irgendwie muss ein Student auf das Wissen der Welt zugreifen können und erreichbar sein. Auch hier gilt natürlich möglichst viele Tarife vergleichen und nach Studententarifen fragen (auch wenn das eher selten der Fall ist).Wenn noch die nötige Ausstattung oder Software für diesen Zugang fehlt kann man viel Geld mit Studentenvergünstigungen oder B-Ware/ Ausstellungsstücken sparen. Da diese zwar als Ausstellungsstücke benutzt aber generalüberholt und mit Garantie abgegeben werden sind sie meist gleichwertig mit den Geräten zum Originalpreis.Da man ja aber nicht nur zu Hause sitzen will sondern auch unterwegs sein, muss man natürlich auch darauf achten das man dabei genauso spart wie sonst auch und das geht gerade als Student sehr gut, da eigentlich alle öffentlichen Verkehrsbetriebe Studententarife anbieten.Wenn einem das aber auf längere Strecken zu lange dauert und man kein eigenes Auto besitzt kann man auch über verschiedene Portale als Mitfahrgelegenheit im Auto eines anderen günstig und schnell von A nach B reisen.Wenn man doch ein eigenes Auto besitzt kann man diese Portale natürlich auch nutzen um Spritgeld zu sparen und sollte dem Auto dann mal was passieren gibt es auch vergünstigte Studententarife beim ADAC.Wenn es dann noch weiter wird und man sogar fliegen muss gibt es auch dafür viele Möglichkeiten zu sparen wie Billigflieger (Achtung vor zusätzlichen Kosten) oder extra Tarife in Reisebüros. Die sind sogar z.B. in Form eines Party- oder Abenteuerurlaubs.Wenn man nun im Urlaub ist muss man ja auch irgendwo unterkommen. Das geht entweder in Hotels mit Vergünstigungen für Studenten, in Jugendherbergen, oder auch eventuell in einer Hochschule vor Ort mit einem Gästehaus. Alternativ kann man aber natürlich auch auf dem Sofa eines netten Einheimischen unterkommen wie unter anderem auf der Plattform CouchSurfen.

Universitäre Veranstaltungen

Nach dem Abitur muss sich jeder Erstsemesterstudent zunächst an die Abläufe in der Universität gewöhnen. Hierzu zählt zweifelsohne auch ein Zuwachs an Eigenverantwortung, schließlich gibt es niemanden mehr, der Strichlisten über nicht gemachte Hausaufgaben wie in der Schule führt oder Ermahnung an die ausspricht, die nicht aufpassen. Im Gegensatz zur Schule gibt es in der Uni Pflicht- und Wahlveranstaltungen. Erstere sind verpflichtend, um z.B. die Prüfungszulassung zu erreichen, bei letzteren ist es im Grunde egal, ob man sie besucht – solange die Prüfungsleistung stimmt. Es empfiehlt sich dennoch, gerade auch Wahlveranstaltungen zu besuchen, da besonders in den Vorlesungen deutlich wird, worauf der Dozent möglicherweise in der Klausur am Semesterende großen Wert legt. Vorlesungen haben in der Regel die Länge eines Kinofilms (90 min) und variieren im Spannungsgrad deutlich. Manch ein Dozent versteht die Verknüpfung von Show und Wissensvermittlung wie kein zweiter, ein anderer reproduziert eher lustlos sein Skript. Am Rand noch ein Hinweis zu universitären Zeitangaben : Eine Vorlesung beginnt meist c.t. (lat. cumtempore), 15 Minuten nach der vollen Stunde. Die „Universitätsstunde“ dauert 45 min. Eine zweistündige Vorlesung beginnt somit um X Uhr 15 und hört 90 Minuten später auf. Vorlesungen finden im sog. Frontalunterricht statt; dies bedeutet, dass die Stunden mitschreiben, zuhören oder Twitter-Meldungen erstellen, während der Dozent vorne spricht. Insbesondere in Zeiten von PowerPoint und Beamern geht dies oft so schnell, dass kaum mehr mitgeschrieben werden kann. Daher bieten einige Dozenten Skripte zu ihren Veranstaltungen an. Diese können entweder heruntergeladen werden oder gegen den Selbstkostenpreis erworben werden – Informationen hierzubekommt Ihr in der Regel bei eurer Fachschaft. Wie Ihr bestimmt schnell merken werdet, ist das Lerntempo an der Uni deutlich höher als zum Beispiel in einem Leistungskurz in der Oberstufe. Daher kann auch eine nur einstündige Vorlesung schon viel Zeit verschlingen, welche in die Nachbereitung fließt. Selbige findet teilweise in den Übungen statt, hier werden Aufgaben zur Vorlesung besprochen und gelöst, ferner können Fragen zum Vorlesungsstoff zusammen mit dem Tutor (Übungsgruppenleiter) geklärt werden. Übungsstunden helfen ungemein beim Verstehen von Zusammenhängen aus den Vorlesungen, sie sind teilweise verpflichtend, dies hängt von der jeweiligen Prüfungsordnung der Fakultät ab. Auch ist es mitunter möglich, dass eine erfolgreiche Bearbeitung der Übungsaufgaben Voraussetzungen für die Klausurzulassung ist. Alle diese Fakten werden Euch jedoch zu Beginn des Semesters mitgeteilt. Zuhause sollte in jedem Fall die Aufarbeitung des Vorlesungsstoffs in der Art erfolgen, dass man aus den Notizen am Ende des Semesters noch sinnvoll die Klausurvorbereitung betreiben kann. Oftmals bieten Universitäten auch online Dokumente und Daten zur Veranstaltung an, wie z.B. Zusammenfassungen. Anfangs empfiehlt es sich in jedem Fall, alle Veranstaltungen zu besuchen und dann nach einiger Zeit abzuwägen, ob es sich für den eigenen Lernfortschritt lohnt

Studium fürs Leben

Ein Studium kostet viel Zeit und Geld, daher sollte man sich von vornherein klar sein was auf einenzukommt, damit man nicht doch erst viel von beidem investiert und am Ende doch abbricht.Angefangen damit das man wieder die Schulbank drücken muss. Diesmal allerdings mit wesentlich mehr Selbstständigkeit, denn als Student muss man sich eigenständig informieren wann man an welchem Ort zu sein hat und wie man welche Fächer belegt damit man am Ende die nötigen Kurse und Punkte beisammen hat.Zusätzlich dazu das man viel Zeit in der Uni und in der Freizeit mit lernen verbringt muss man auchnoch auf sein Geld gucken denn das ist bei vielen Studenten eher knapp. Daher ist ein Nebenjob ratsam auch wenn dieser als Student selten viel einbringt da man ja zum einen wenig Zeit hat und zum anderen meistens auch nicht so gut bezahlt wird.Allerdings sollte man dabei nicht vergessen das man gerade als Student auch meistens mit Vergünstigungen rechnen darf.Abgesehen davon ist es auch eine hervorragende Zeit um zu reisen und sich die Welt anzugucken. Sei es nun im Urlaub oder mit einem Auslandssemester.Außerdem kann man sich schon denWeg ebnen und bei einigen Firmen mit Praktika vorstellig werden, was eventuell den späteren Einstieg ins Berufsleben einfacher macht.Ganz davon abgesehen ist mit einem Studium eigentlich auch immer eine Aussicht auf ein besseres Gehalt zu erwarten und einen Job im allgemeinen zu erwarten, denn auch wenn man im Studium vieles wieder vergisst was man mal gelernt hat so sollte man sich doch die Fähigkeit angeeignet haben wie man sich neues Wissen aneignet. Diese Tatsache sollte man nie unterschätzen da es gerne gesehen wird wenn man sich eigenständig in Themen einarbeiten kann. Davon abgesehen lernt man genug nützliche Fähigkeiten wie Teamwork und in diesem Rahmen auch Sachen wie Kommunikation und Kompromissbereitschaft.

Studieren mit Kind

Auch wenn man es zunächst nicht denken mag, es ist möglich, mit einem Kind zu studieren. Die Zeiten, wo sich die Begriffe Master und Mutter gegenseitig ausschlossen, sind lange vorbei. In den Mensen gibt es mittlerweile kostenlose Kinderteller und -stühl sowie saubere Wickelräume. Dennoch orientieren sich Kleinkinder mit ihren Bedürfnissen nicht am Studienplan : Krankheiten treten während der Klausurphasen auf und auch wenn gerade die Lerngruppe stattfindet, wollen sie gefüttert werden. Neben dieser Form des Stresses stehen junge Eltern im Studium auch noch einer höheren finanziellen Belastung gegenüber. Da immerhin knappe sieben Prozent der Studierenden bereits Eltern sind, gibt es viele Lösungen um gerade die finanziellen Problematiken einzudämmen. Studien- und Semestergebühren können so erlassen werden, zudem gibt es im Rahmen von BAföG Kinderbetreuungszuschläge. Hinzu kommt noch das Kindergeld von derzeit 184 Euro im Monat pro Kind. Die Ämter für Ausbildungsförderung informieren hier über mögliche Anträge.Ferner besteht die Möglichkeit, für die Kindererziehung Urlaubssemester zu nehmen. BaföG-Förderungen werden zwar für diesen Zeitraum eingefroren, dennoch wird man nicht exmatrikulatiert und kann nach der Auszeit nahtlos anschließen. Auch ist die Betreuung des Kindes ein wichtiges Thema; hier vermitteln Studentenwerke Kita-Plätze. Sogar die Kosten für eine Tagesmutter werden in einigen Fällen vom Jugendamt übernommen. Solltest Du Probleme haben, wegen deinem Kind zu einer Prüfung anzutreten, so kannst Du einen Ausweichtermin beantragen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die jeweilige Krankheit/Hindernis ärztlich attestiert wurde

Prüfungsergebnisse anfechten

Die Klausuren am Ende des Semesters sind geschrieben und einige Tage später werden die Ergebnisse veröffentlicht. Obwohl Du mit einem guten Gefühl den Hörsaal am Klausurtag verlassenhast und auch eigentlich alle Fragen beantworten konntest, steht neben deiner Matrikelnummer lediglich eine 3.0 . Gleichzeitig erreicht Dich eine SMS des Kommilitonen, dem Du stets bei den Übungsaufgaben helfen musstet, in welcher er sich mit einer 1.3 brüstet und sein Glück lobt. Hier scheint doch etwas nicht ganz richtig gelaufen zu sein, denkst Du dir ? Bei schriftlichen Prüfungen solltest Du aus diesem Grund immer zur Klausureinsicht gehen. Hier erhältst Du Gelegenheit, die Korrektur einzusehen und den Korrektor auf eventuelle Fehler aufmerksam zu machen. Und die passieren bei mehreren hundert Klausuren, welche in sehr kurzerZeit zu korrigieren sind durchaus schnell. Auch kann etwas schlecht lesbar oder eine Formulierung deinerseits unklar gewesen sein – mit einer kurzen Reklamation lassen sich hier oftmals noch einige Punkte herausholen. Dies lohnt sich insbesondere, wenn es zur nächst-besseren Zensur nur noch wenige Punkte aufzuholen gilt. Geht der Prüfer auf deine Einwände nicht ein, brauchst Du jedoch keinen in entsprechenden Hollywoodproduktionen dargestellten heroischen Advokaten, welcher sich der Ungerechtigkeit in der Welt – deiner Benotung – annimmt. Trotzalledem musst Du prinzipiell keine Benotung so hinnehmen und solltest schnell handeln, wenn Du dich ungerecht behandelt fühlst.Während einer mündlichen Prüfung solltest Du Einwände grundsätzlich direkt mitteilen und im Sinne der späteren Beweisführung in das Prüfungsprotokoll aufnehmen lassen. Bei einer schriftlichen Prüfung hingegen ist die Beweisführung bei einer Anfechtung grundsätzlich leichter. Die Beweisführung ist deshalb so ein wichtiger Punkt, da die Beweislast für die Unrichtigkeit des Prüfungsergebnisses bei Dir als Prüfling liegt. Einen etwaigen Einspruch sollte man ferner über einen auf Prüfungsrecht spezialisieren Anwalt einlegen, da dieser sich juristisch auf Augenhöhe mit der Hochschule auseinandersetzen kann. Deine örtliche Anwaltskammer ist in der Lage, dir einen versierten Kollegen vor Ort zu empfehlen; dennoch solltest Du dir darüber bewusst sein, dass ein Anwalt entsprechende Gebühren verlangt. Ein Einspruch gegen ein Prüfungsergebnis muss immer wohl begründet sein, das weitläufige „Bauchgefühl“, dass eine Prüfung nicht mit rechten Dingen verlief zählt vor Gericht nämlich nicht. Du solltest die Prüfungsdokumentation sorgfältig und objektiv nach Fehlern prüfen. Auch solltest Du die Prüfungssituation als solche unter die Lupe nehmen. Zum Beispiel kann laute Baustelle neben des Prüfungsraum durch die davon ausgehende Lärmemission als sog. Verfahrensmangel gelten und damit die Prüfung hinfällig werden lassen. Soetwas ist jedoch stets das Ergebnis einer Einzelfallentscheidung nach erfolgter Interessensabwägung. Ist der Einspruch erfolgreich eingereicht, kommt es zur Verhandlung vor dem örtlichen Verwaltungsgericht. Hiernach bist Du – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens – sicherlich um die eine oder andere Erfahrung reicher.

Prüfungen an der Universität

Anders als zu Schulzeiten gibt es nach den Prüfungsordnungen der meisten Studiengänge eine Abschlussprüfung zu jedem Modul in der vorlesungsfreien Zeit. Diese umfasst den gesamten Stoff des Moduls, dies kann in der Regel sehr viel sein. Doch nicht jedes Modul eines Bachelor/Master Studiengangs muss mit einer Klausur abgeschlossen werden, mündliche Prüfungen, praktische Prüfungen oder auch gar keine Leistungsabfrage sind mögliche Abschlussmodalitäten, um die Leistungspunkte des Moduls zu erhalten. Genau Hinweise hierzu erhaltet Ihr in der jeweiligen Prüfungsordnung Eures Studiengangs, bzw. Eurer Fakultät.Nichtsdestoweniger ist die Klausur die häufigste Prüfungsform, mit der Ihr während Eures Studiums konfrontiert werdet. Eine Universitätsklausur dauert meist 90 Minuten und bezieht sich auf die Skripte/Seminarinhalte/Übungszettel und/oder den Vorlesungsstoff. An Hilfsmitteln kann alles oder auch nichts erlaubt sein. Es gibt sogar sog. „Kofferklausuren“, zu denen der Student sämtliche Hilfsmittel außer Laptops/Handys mitbringen darf – dies inkludiert Bücher und Mitschriften. Diametral hierzu erlauben manche Dozenten lediglich einen Stift als Hilfsmittel. Normalerweise gilt die Klausur als bestanden, wenn 50 % der möglichen Punkte erreicht worden sind; in der Klausureinsicht können oft noch einige Punkte herausgeholt werden. Ist die Klausur nicht bestanden, so kann dieses noch zwei Mal wiederholt werden. Nach dem dritten Fehlversuch sehen die meisten Prüfungsordnungen eine Exmatrikulation des Studierenden vor. Dies bedeutet zugleich, dass das jeweiliges Modul auch in anderen Studiengängen nicht mehr abgelegt werden darf. Fällt man z.B. im Physik-Studium durch die Mathematikklausur endgültig durch, so ist es nicht mehr möglich Chemie zu studieren, da hier auch ein Mathematikschein erfordert wird. Wie eingangs erwähnt finden jedoch auch mündliche Prüfungen an der Uni statt. Hier hat der Professor die Möglichkeit auf eine bestimmte Note hin zu prüfen und die Stärken und Schwächen des Studierenden besser als in einer Klausur auszuloten. Mündliche Prüfungen dauern normalerweise etwa 20 bis 30 Minuten und können den Charakter eines lockeren Gesprächs haben. Gerade aufgrund des limitierten Zeitfensters werden häufig nur bestimmte Themengebiete im Rahmen einer mündlichen Prüfung abgefragt – eine Information beim Prüfer einzuholen lohnt sich hier !Gerade in Naturwissenschaften und Künsten sowie Medizin bringt das Studium auch eine gewisse handwerkliche Komponente mit sich. In Chemie z.B. müssen Praktikumsversuche und Analysen durchgeführt werden, welche dann kritisch begutachtet und entsprechend benotet werden. Wie Ihr seht, umfassen Prüfungen an der Universität oftmals ein größeres Stoffgebiet, als Ihr es von der Schule her kennt. Daher sollte kontinuierlich gelernt werden; hilfreich ist auch ein Lernplan. „Saisonarbeiter“, die nur kurz vor den Klausuren lernen werden oftmals von der hohen Stoffbelastung überwältigt und dies schlägt sich in den Klausurergebnissen nieder.

Den besten Platz im Hörsaal finden

Wenn man einen der begehrten Plätze im Hörsaal ergattert hat, fragt man sich gerade im ersten Semester doch schnell, welcher der Sitze eigentlich der Beste ist. Eines vorweg : Ein Treppenplatz ist insgesamt eher als suboptimal zu bewerten.Den Hörsaal an sich können wir uns im Bezug wie einen Konzertsaal vorstellen, dementsprechend möchte jeder sowohl akustisch, als auch visuell viel mitbekommen. Durch Soundsysteme ist letzteres insbesondere in größeren Hörsälen meist gewährleistet. Durch Überlagerungen und Rückkopplungen sind hingegen aus akustischer Sicht die allervordersten Plätzen nicht die besten; ähnlich sieht es in der letzten Reihe aus : Hier summieren sich schnell Störgeräusche auf, sodass man kaum mehr etwas mitbekommt. Zudem wird es natürlich zunehmend schwieriger, Tafelbilder zu lesen. Insgesamt kann festgehalten werden, dass die goldene Mitte auch bei der Platzwahl im Hörsaal einegute Wahl ist