Ablauf einer Studienplatzklage

Dass es überhaupt möglich ist, einen Studienplatz einzuklagen, liegt daran, dass
Hochschulen in Deutschland der Verpflichtung unterliegen, ihre Kapazitäten erschöpfend
auszunutzen. Durch die Studienplatzklage wird die Kapazitätskalkulation gerichtlich
überprüft und somit gegebenenfalls die Anzahl der Studienplätze erhöht.
Die Basis einer jeden Studienplatzklage bildet die umfassende Beratung und eine
strategisch kluge Vorgehensweise. In der Regel kann dies nur von Kanzleien erfüllt
werden, welche wie wir bereits lange im Hochschulrecht tätig sind und mit dem Ablauf
einer Studienplatzklage bestens vertraut sind.
Die Vorgehensweise einer Studienplatzklage lässt sich sukzessive in zwei Stufen
zerlegen.
Zuallererst muss ein sogenannter außerkapazitärer Zulassungsantrag gestellt werden. Mit
diesem wird bei der Hochschule beantragt, einen Studienplatz außerhalb der regulären
Kapazitäten zugewiesen zu bekommen. Für das Einreichen eines solchen Antrags sind an
jeder Hochschule verschiedene Fristen gesetzt. Diese laufen oftmals schon ab, bevor die
ersten Ablehnungsbescheide aus dem regulären Bewerbungsverfahren verschickt werden,
sodass frühes Tätigwerden eindeutig indiziert ist. Vom Ablauf her wird der Antrag auf
außerkapazitäre Zulassung im außergerichtlichen Teil der Studienplatzklage gestellt.
Jedoch ist er eine notwendige Bedingung, um überhaupt später gerichtlich einen
Studienplatz zu erstreiten. Beim Stellen des Antrags selber sind viele Formvorschriften zu
beachten, sodass diese Tätigkeit besser einer spezialisierten Kanzlei überlassen wird. Im
Idealfall kann mit der Hochschule ein außergerichtlicher Zulassungsvergleich geschlossen
werden. Diese von uns verfolgte Strategie bietet zwei große Vorteile: Zum einen erhält
unser Mandant einen sicheren Studienplatz, zum anderen bleiben die Kosten
überschaubar, da keine Gerichtsgebühren anfallen.
Lässt sich keine Einigung mit der Hochschule auf außergerichtlicher Ebene im Sinne
unserer Mandantschaft erzielen, so führt der Ablauf der Studienplatzklage zur zweiten,
gerichtlichen, Stufe.
Da für Sie natürlich der möglichst schnelle Erhalt des gewünschten Studienplatz im
Vordergrund steht, streben wir hier grundsätzlich nur Eilverfahren an. Dies ist ein
beschleunigtes gerichtliches Verfahren, wobei eine Entscheidung meist innerhalb weniger
Monate vorliegt. Weiterhin versuchen wir nun, auf einen Zulassungsvergleich hinzuwirken.
Kann dies auch vor Gericht nicht erreicht werden, so stellt das Gericht das Vorhandensein
weiterer Studienplätze fest und verteilt diese im Losverfahren unter den Antragstellern.

Unsere Vorgehensweise bei einer Studienplatzklage
Zunächst besprechen wir mit Ihnen in einem kostenfreien Telefongespräch oder bei einem
Beratungstermin in unseren Kanzleiräumen die grundsätzliche Vorgehensweise.
Daraufhin legen wir eine genauere Strategie fest, insbesondere im Hinblick darauf welche
und wie viele Hochschulen verklagt werden sollen. Nachfolgend klären wir mit Ihrer
Rechtsschutzversicherung, sofern vorhanden, die Möglichkeit einer Deckungszusage ab.
Insofern wir dann für Sie tätig werden, stellen wir Ihnen noch Exemplare der
entsprechenden Vollmachten zu. Näheres hierzu finden Sie in der Rubrik
Mandatserteilung.